Beschluss:

1.    Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG

2.    Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2020 in Höhe von 3.380.940,54 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

3.    Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2020 in Höhe von -23.327,21 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt. Sie weist darauf hin, dass die Corona-Pandemie große Unsicherheiten mit sich gebracht habe. Zahlreiche Maßnahmen seien zurückgestellt und dadurch die Ausgaben im Jahr 2020 verringert worden. Der Haushaltsausgleich habe erst durch die erfolgte Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln erreicht werden können. Die in 2020 geplanten Investitionen seien teilweise im Jahr 2021 nachgeholt worden. Das Rechnungsprüfungsamt habe zurecht darauf hingewiesen, dass der Haushalt der Gemeinde Bad Essen eine große Abhängigkeit von den Steuereinnahmen aufweise.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer ergänzt die Ausführungen mit dem Ausspruch „noch mal Glück gehabt“. Das Jahresergebnis 2020 falle nur aufgrund der Mittelzuweisung von Bund und Land positiv aus. Zahlreiche Maßnahmen seien aufgeschoben worden, müssten nun aber nachgeholt werden. Zugleich weist er auf die bestehende Verschuldung der Gemeinde und die für die kommenden Jahre anstehenden Investitionen im Bereich der Kindergärten, der Schulen und des Brandschutzes hin. Vor diesem Hintergrund müsste die Gemeinde auch die Entwicklung der Einnahmeseite im Auge behalten.  Sein Dank gelte der zuverlässigen Arbeit in der Verwaltung. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0