Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2013 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

 

2.   Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 745,80 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.

 

3.   Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

4.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

   

 

 


Keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.