Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/359
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, wie
folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters,
2. den Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich
Wiesenstraße“, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen als Satzung.
Die vorliegende
Eingabe der CDU/FPD-Gruppe, siehe Anlage,
bezieht sich ebenfalls auf diesen Tagesordnungspunkt.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Die öffentliche
Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in diesem
Verfahren im Zeitraum vom 05.01. bis 21.02.2022 stattgefunden. Auf die
eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge
geht Herr Grunwald ausführlich ein.
Die Planunterlagen
werden im Ausschuss besprochen. Fragen zur Verschattung von
Nachbargrundstücken, zu Baugrenzen sowie zur Löschwasserversorgung werden beantwortet.
Ausschussmitglied Lange fragt nach der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße
von 600 m². Die im Bebauungsvorschlag dargestellten Grundstücke seien durchweg
größer. Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss einvernehmlich, die
Mindestgrundstücksgröße auf 750 m² zu erhöhen.
Über die mit der
Eingabe der CDU/FDP-Gruppe beantragten Änderungen in den textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nacheinander beraten und entschieden:
Punkt 1:
Die nicht
überbaubaren Grundstücksflächen, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen,
befinden sich in diesem Plangebiet vollständig entlang der bestehenden
Erschließungsstraßen, nämlich an der Rohdenburgstraße, der Wiesenstraße, der
Feldstraße sowie dem Rosenplatz. Demzufolge bestehen seitens des Ausschusses
sowie der Verwaltung keine Bedenken, die beantragte Formulierung der
CDU/FDP-Gruppe aufzugreifen.
Nach kurzer
Aussprache trifft der Ausschuss einstimmig die folgende Entscheidung:
Die im Planentwurf
enthaltende Formulierung des § 6 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt
geändert:
Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen der Baugrenze und
angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche sind Garagen und überdachte
Stellplätze gem. § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14
Abs. 1 BauNVO nicht zulässig.
Punkt 2:
In diesem Punkt
schließt sich der Ausschuss den Beratungen zum vorherigen Tagespunkt an und
trifft einstimmig die folgende Entscheidung:
Die textlichen Festsetzungen des Planentwurfes sind um eine weitere Ziffer wie folgt zu ergänzen:
Auf jedem Baugrundstück ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB mindestens ein standortgerechter Laubbaum oder Obstbaum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Als standortgerechte, einheimische Laubbäume sind folgende Arten zulässig:
Stieleiche (Quercus robur) Schneeball (Viburnum opulus)
Esche (Fraxinus excelsior) Faulbau (Rhamnus frangula)
Vogelkirsche (prunus avium) Liguster (ligustrum vulgare)
Hainbuche (Carpinus betulus) Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
Holunder (Sambucus nigra) Vogelbeere (Sorbus aucuparia)
Traubenkirsche (Prunus padus) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Punkt 3 und 4:
Ebenfalls
entsprechend der Beratung unter Tagesordnungspunkt 4 trifft der Ausschuss
einstimmig folgende Entscheidungen:
Die im Planentwurf enthaltende Formulierung des § 7 der
textlichen Festsetzungen bleibt unverändert bestehen.
Die Aufnahme einer zusätzlichen Regelung zur Begrenzung der Wohnnutzung oberhalb des zweiten Vollgeschosses wird abgelehnt.
Beide Fragestellungen werden zur Beratung in zukünftigen Bebauungsplanverfahren zurückgestellt. Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), wird geben, dem Ausschuss Vorschläge zur Regelung der Vorgartengestaltung zu unterbreiten.
Im Ausschuss herrscht Einvernehmen, dass die Änderung der Mindestgrundstücksgröße sowie die Entscheidungen zu Punkt 1 bis 4 der Eingabe der CDU/FDP-Gruppe in den jetzt zu fassenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss einfließen sollen. Nach kurzer Zusammenfassung durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst fasst der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |