Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters,

 

2.   den Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen als Satzung.

 


Die vorliegende Eingabe der CDU/FPD-Gruppe, siehe Anlage, bezieht sich ebenfalls auf diesen Tagesordnungspunkt.

 

Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben in diesem Verfahren im Zeitraum vom 05.01. bis 21.02.2022 stattgefunden. Auf die eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge geht Herr Grunwald ausführlich ein.

 

Die Planunterlagen werden im Ausschuss besprochen. Fragen zur Verschattung von Nachbargrundstücken, zu Baugrenzen sowie zur Löschwasserversorgung werden beantwortet. Ausschussmitglied Lange fragt nach der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße von 600 m². Die im Bebauungsvorschlag dargestellten Grundstücke seien durchweg größer. Nach kurzer Aussprache beschließt der Ausschuss einvernehmlich, die Mindestgrundstücksgröße auf 750 m² zu erhöhen.

 

 

Über die mit der Eingabe der CDU/FDP-Gruppe beantragten Änderungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nacheinander beraten und entschieden:

 

Punkt 1:

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, befinden sich in diesem Plangebiet vollständig entlang der bestehenden Erschließungsstraßen, nämlich an der Rohdenburgstraße, der Wiesenstraße, der Feldstraße sowie dem Rosenplatz. Demzufolge bestehen seitens des Ausschusses sowie der Verwaltung keine Bedenken, die beantragte Formulierung der CDU/FDP-Gruppe aufzugreifen.

 

Nach kurzer Aussprache trifft der Ausschuss einstimmig die folgende Entscheidung:

 

Die im Planentwurf enthaltende Formulierung des § 6 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

 

Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen der Baugrenze und angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche sind Garagen und überdachte Stellplätze gem. § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14 Abs. 1 BauNVO nicht zulässig.

 

Punkt 2:

In diesem Punkt schließt sich der Ausschuss den Beratungen zum vorherigen Tagespunkt an und trifft einstimmig die folgende Entscheidung:

 

Die textlichen Festsetzungen des Planentwurfes sind um eine weitere Ziffer wie folgt zu ergänzen:

 

Auf jedem Baugrundstück ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB mindestens ein standortgerechter Laubbaum oder Obstbaum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Als standortgerechte, einheimische Laubbäume sind folgende Arten zulässig:

 

Stieleiche (Quercus robur)                          Schneeball (Viburnum opulus)

Esche (Fraxinus excelsior)                           Faulbau (Rhamnus frangula)

Vogelkirsche (prunus avium)                     Liguster (ligustrum vulgare)

Hainbuche (Carpinus betulus)                   Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)

Holunder (Sambucus nigra)                        Vogelbeere (Sorbus aucuparia)

Traubenkirsche (Prunus padus)                Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)

 

Punkt 3 und 4:

Ebenfalls entsprechend der Beratung unter Tagesordnungspunkt 4 trifft der Ausschuss einstimmig folgende Entscheidungen:

 

Die im Planentwurf enthaltende Formulierung des § 7 der textlichen Festsetzungen bleibt unverändert bestehen.

 

Die Aufnahme einer zusätzlichen Regelung zur Begrenzung der Wohnnutzung oberhalb des zweiten Vollgeschosses wird abgelehnt.

 

Beide Fragestellungen werden zur Beratung in zukünftigen Bebauungsplanverfahren zurückgestellt. Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), wird geben, dem Ausschuss Vorschläge zur Regelung der Vorgartengestaltung zu unterbreiten.

 

 

Im Ausschuss herrscht Einvernehmen, dass die Änderung der Mindestgrundstücksgröße sowie die Entscheidungen zu Punkt 1 bis 4 der Eingabe der CDU/FDP-Gruppe in den jetzt zu fassenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss einfließen sollen. Nach kurzer Zusammenfassung durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst fasst der Ausschuss den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0