Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/360
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Flächennutzungsplan
im Bereich östlich ehem. Rabewerk, westlich der Buerschen Straße und nördlich
der Eisenbahnlinie, entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern,
63. Änderung.
2. den Bebauungsplan Nr. 89 „Photovoltaik-Anlage Rabber" aufzustellen. Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Herr Pante berichtet einleitend, dass der Verwaltung inzwischen eine weitere Anfrage zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf insgesamt vier bisher landwirtschaftlich genutzten Flurstücken in der Gemarkung Linne vorliege. Die Unterlagen werden kurzfristig zur Beratung in die Gruppen gegeben.
Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Er zeigt die Abgrenzung des Plangebietes auf. Beabsichtigt werde, ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage festzusetzen. Im Laufe des Verfahrens werde nach dem Aufstellungsbeschluss aufgrund der Nähe zur Hunte und dem vorhandenen FFH-Gebiet eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Ausschussmitglied van der Ahe berichtet, dass das Projekt grundsätzliche Zustimmung im Ortsrat Rabber finde. Wichtig sei, dass nach dem Aufstellen der Module für die Pflege der Fläche keine Pestizide verwendet werden dürfen. Diese Vorgabe müsse in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Alternativ habe sich das Halten von Schafen oder Gänsen bewährt.
Ausschussmitglied Eilers weist darauf hin, dass die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen grundsätzlich zu bevorzugen sei. Mit dieser Thematik werde sich der Klimaschutzausschuss befassen müssen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |