Beschluss:

 

Die Verwaltung wird mit der Erhebung der Verkehrsmittel-Nutzung der Schüler/innen mit einer Distanz von weniger als 2 km zur Schule beauftragt. Dieses unter Abfrage der Bereitschaft, den Schulbus bei Erstattung der Fahrtkosten auf Basis des bestehenden Fahrplans zu nutzen.

 

In einem ersten Schritt soll ein Fragebogen entwickelt werden, der zur weiteren Abstimmung dem Ausschuss vorzulegen ist.

 


Herr Kleine-Heitmeyer erläutert den Antrag. Ziel des Antrages der CDU-/FDP-Gruppe sei es, eine Datengrundlage für die Erstellung eines nachhaltigen Konzeptes für die Schülerbeförderung zu haben. Derzeit werden viele Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht. Dieses sorge regelmäßig für Unfallgefahren an den Schulen. Im Gegenzug werden viele leere Busse gesehen. Durch die Nutzung des Schulbusses solle den Kindern möglichst früh beigebracht werden, dass auch der ÖPVN genutzt werden könne. Ferner sei die in Zuständigkeit des Landkreises Osnabrück festgesetzte 2-Kilometer-Grenze aus der Schülerbeförderung (Grundschüler) für viele nicht nachvollziehbar. Auch Kinder, die einen Schulweg von unter 2 Kilometern hätten, müssten die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen dürfen. Dabei gehe es um eine Nutzung der bestehenden Verbindungen.

 

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass Schüler/innen oftmals aus verschiedenen Gründen mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Im Rahmen der Datenerhebung solle daher auch abgefragt werden, aus welchen Gründen Eltern ggfls. auch bei Erstattung der Fahrtkosten für den ÖPVN ihr Kind weiterhin mit dem Auto zur Schule bringen würden.

 

Der von der Verwaltung zu erstellende Fragebogen soll vor Verteilung an die Eltern im Ausschuss nochmals abgestimmt werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0