Sitzung: 17.03.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Umwelt
8.1: Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis
Osnabrück
Bereits mit Schreiben vom 02. Februar d.J. teilt der Landkreis Osnabrück
mit, dass nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes der Landschaftsrahmenplan im
Entwurf aufgestellt wurde. Der Umweltbericht sowie der Textteil und alle Karten
des Landschaftsrahmenplanes liegen für die Öffentlichkeit noch bis zum 25. März
zum einen beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, aus oder können
alternativ über den im verteilten Schreiben angegebenen Link abgerufen werden.
Der Landschaftsrahmenplan gilt aufgrund seines gesetzlich vorgeschriebenen
Status als Fachgutachten und erlangt dadurch keine Rechtsverbindlichkeit.
Jedoch gilt er zukünftig als Grundlage für z.B. die Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogramms, der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
sowie bei Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Sollten aus Sicht des
Fachausschusses noch Anregungen und Hinweise an den Landkreis gegeben werden,
kann dieses kurzfristig direkt oder über die Verwaltung bis zum 25. April
erfolgen.
8.2: Windparkanlagen
Ratsmitglied van der Ahe erkundigt sich nach Anfragen zu Planungen von
Windparkanlagen in Bad Essen. Herr Pante erläutert, dass aktuell alle
zulässigen Flächen belegt sind. Die laufenden Planungen beim Landkreis zur
Ausweisung zusätzlicher Flächen werden voraussichtlich bis Jahresmitte dauern.
Es wird angeregt, vor der Festlegung neuer Flächen eine Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:50 Uhr.