8.1: Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Osnabrück

 

Bereits mit Schreiben vom 02. Februar d.J. teilt der Landkreis Osnabrück mit, dass nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes der Landschaftsrahmenplan im Entwurf aufgestellt wurde. Der Umweltbericht sowie der Textteil und alle Karten des Landschaftsrahmenplanes liegen für die Öffentlichkeit noch bis zum 25. März zum einen beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, aus oder können alternativ über den im verteilten Schreiben angegebenen Link abgerufen werden. Der Landschaftsrahmenplan gilt aufgrund seines gesetzlich vorgeschriebenen Status als Fachgutachten und erlangt dadurch keine Rechtsverbindlichkeit. Jedoch gilt er zukünftig als Grundlage für z.B. die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie bei Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Sollten aus Sicht des Fachausschusses noch Anregungen und Hinweise an den Landkreis gegeben werden, kann dieses kurzfristig direkt oder über die Verwaltung bis zum 25. April erfolgen.

 

8.2: Windparkanlagen

Ratsmitglied van der Ahe erkundigt sich nach Anfragen zu Planungen von Windparkanlagen in Bad Essen. Herr Pante erläutert, dass aktuell alle zulässigen Flächen belegt sind. Die laufenden Planungen beim Landkreis zur Ausweisung zusätzlicher Flächen werden voraussichtlich bis Jahresmitte dauern. Es wird angeregt, vor der Festlegung neuer Flächen eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:50 Uhr.