Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.    die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“, Lockhausen, wie folgt zu behandeln:

 

1.      Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 14.10.2021

2.      Vodafone Kabel Deutschland vom 04.10.2021

3.      Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 06.08.2021

4.      Landkreis Osnabrück vom 13.10.2021

5.      Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 24.09.2021

6.      NLWKN Cloppenburg vom 04.10.2021

7.      Wasserverband Wittlage vom 12.10.2021

8.      UHV Nr. 70 „Obere Hunte“ vom 12.10.2021

9.      Westnetz GmbH vom 20.09.2021

10.   Private Stellungnahme vom 13.10.2021

11.   Private Stellungnahme vom 29.09.2021

12.   Private Stellungnahme vom 07.10.2021

13.   Private Stellungnahme vom 11.10.2021

14.   Private Stellungnahme vom 11.10.2021

15.   Private Stellungnahme vom 11.10.2021

16.   Private Stellungnahme vom 13.10.2021

17.   Private Stellungnahme vom 13.10.2021

18.   Private Stellungnahme aus Oktober 2021

19.   Private Stellungahme vom 12.10.2021

20.   Private Stellungnahme vom 12.10.2021

21.   Private Stellungnahme vom 11.10.2021

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“, Lockhausen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 

 


Ratsvorsitzende Gottlieb weist darauf hin, dass sich die Ratsgruppen darauf verständigt hätten, die Tagesordnungspunkte 11 und 12 gemeinsam zu beraten.

 

Ratsherr Bornhorst verweist auf die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Bad Essen. In dem hier zur Beratung anstehenden Plangebiet sei eine Mindestgröße der einzelnen Baugrundstücke von 700 m² vorgeschrieben und eine Bebauung nur mit Einzelgebäuden zulässig, welche maximal zwei Wohneinheiten umfassen dürften. Zudem sei die Anpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes auf dem Grundstück vorgeschrieben.

 

Ratsherr Lange stellt fest, dass sich mit der heutigen Beratung ein vergleichsweise langwieriges Verfahren auf der Zielgerade befinde. In einem intensiven Beteiligungsverfahren sei eine Balance zwischen den Interessen der Landwirtschaft, des Umweltschutzes und dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Ausweisung zusätzlicher Wohnbaugebiete gefunden worden. Auch die Abstimmungen zur Anwendung des § 13b-Verfahrens zwischen der Gemeinde und dem Landkreis Osnabrück hätten letztlich in beiderseitigem Einvernehmen gelöst werden können.

 

Ratsfrau Eilers spricht sich gegen Neubauten auf der grünen Wiese aus. Sie haben bereits den Aufstellungsbeschluss abgelehnt und die damals vorgetragenen Gründe würden noch heute Geltung haben. Sie habe in den vergangenen Jahren immer wieder den Eindruck gewonnen, dass ein Aufstellungsbeschluss automatisch in einen Satzungsbeschluss münden würde, ohne dass die Chancen einer ergebnisoffenen Abwägung während der Beratungen ausreichend genutzt würden. Die Belange des Boden- und des Wasserschutzes seien aus ihrer Sicht nicht hinreichend berücksichtigt worden.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

1

Enthaltung:

0