Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.    die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, wie folgt zu behandeln:

 

1.    Deutsche Telekom Technik GmbH vom 17.01.2022

2.    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 21.02.2022

3.    Landkreis Osnabrück vom 21.02.2022

4.    Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 15.02.2022

5.    LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht vom 08.02.2022

6.    NLWKN Cloppenburg vom 14.01.2022

7.    Wasserverband Wittlage vom 17.02.2022

8.    UHV Nr. 70 „Obere Hunte“ vom 17.02.2022

9.    Westnetz GmbH, Osnabrück, vom 24.01.2022

10. Anlieger A vom 10.02.2022

11. Anlieger B vom 17.02.2022

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.

3.     

 


Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt. In dem Baugebiet sollten ca. zehn Baugrundstücke zur Größe von 800 bis 1.000 m² entstehen. Er weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Bad Essen unverändert groß sei und erläutert anschließend die verschiedenen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Ratsherr Lange ergänzt den Sachverhalt und verweist auf die günstige Lage des Baugebietes in zentraler Lage der Ortschaft Lintorf und dessen gute Anbindung. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

1