Sitzung: 24.03.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/360
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
den Flächennutzungsplan im
Bereich östlich ehem. Rabewerk, westlich der Buerschen Straße und nördlich der
Eisenbahnlinie, entsprechend der beigefügten
Planskizze zu ändern, 63. Änderung,
2.
den Bebauungsplan Nr. 89 „Photovoltaik-Anlage
Rabber"
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
4.
Der
Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Bad Essen
beabsichtigt, im Hinblick auf zukünftige Planverfahren zeitnah einen
Kriterienkatalog zu entwickeln, der helfen soll, die Eignung von Flächen für
die Nutzung von Flächenphotovoltaik zu beurteilen.
Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt und bekräftigt, dass die Gemeinde die Aktivitäten zum Ausbau regenerativer Energien unterstütze. Anschließend erläutert er den Inhalt der ergänzten Beschlussvorlage.
Ratsherr Lange weist darauf hin, dass nicht zuletzt die Ereignisse in der Ukraine deutlich gemacht hätten, dass der Ausbau regenerativer Energien auch für die Gemeinde Bad Essen wichtig sei. Die für die Bodenphotovoltaikanlage vorgesehene Fläche sei geeignet. Dies sei aber kein zukünftiger Freifahrtschein für andere Standorte im Gemeindegebiet. Der Rat müsse Kriterien festlegen, die für zukünftige Planungen gelten sollten und die damit auch der Verwaltung und möglichen Investoren eine Planungssicherheit geben könnten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |