Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2013 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss von 422.867,34 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

     

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig