Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2022/378
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt:
1.
den Flächennutzungsplan im
Bereich nördlich der Bahnlinie in der Ortschaft Lintorf entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern,
64. Änderung;
2.
den Bebauungsplan Nr. 90 „Gewerbepark
Lintorf“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt;
3.
die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer
Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr
Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Die Gemeinde Bad
Essen plant den Gewerbestandort „Lintorf“ auf der Südseite der Bundesstraße B
65 „Mindener Straße“ weiter zu entwickeln. Um die weitere gewerbliche
Entwicklung der Gemeinde Bad Essen auch in Zukunft zu sichern, ist es
erforderlich, neue gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen. Damit soll
erreicht werden, dass künftige Anfragen nach gewerblichen Bauflächen
entsprochen werden kann und somit ggfs. ein Abwandern von hier
ansiedlungswilligen Betrieben und Unternehmen verhindert werden kann. Ein
Planungserfordernis ergibt sich insbesondere auf der Grundlage der
Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen (§ 1 Absatz 6 Nr. 8a u. 8c BauGB.
Der potenzielle
Erweiterungsbereich des Gewerbestandortes wird zurzeit intensiv als Ackerfläche
genutzt. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Bereichs bedarf insofern einer
Änderung der Darstellung des FNP. Bei der Erweiterung sind ggfs.
immissionsschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Hier sind insbesondere die
benachbarten Wohnnutzungen in den Ortslagen Lintorf und Hördinghausen zu
berücksichtigen. Ebenso ist eine Betrachtung des Verkehrslärms erforderlich
(B65, Eisenbahn).
Ausschussmitglied
Depker betont, dass der Ortsrat Lintorf der Entwicklung des Gewerbestandortes,
auch im Hinblick auf ein neues Feuerwehrhaus der Ortschaften Hördinghausen und
Lintorf, grundsätzlich positiv entgegenblickt. Wichtig sei, dass es sich um ein
reines Gewerbegebiet handele. Betont wird, dass genügend Ausgleichsfläche
vorhanden sein muss und ein Abstand zum Grundstück „Hohlt“ gewahrt werden muss.
Ausschussmitglied
Helms schließt sich an und ergänzt, dass der Friedhofsweg als Radweg erhalten
bleiben und auch die Zufahrt zum geplanten Feuerwehrhaus ggf. zur
Hartmannstraße mit in die Planungen einbezogen werden muss.
Auf Nachfrage der
Flächen in Richtung Westen betont Herr Pante, dass hier bislang keine Einigung
zur Übernahme von weiteren Flächen besteht. Die Verhandlungen werden durch die
oleg geführt.
Nach ausführlicher
Diskussion trifft der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |