Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.                   den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der Bahnlinie in der Ortschaft Lintorf entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 64. Änderung;

 

2.                   den Bebauungsplan Nr. 90 Gewerbepark Lintorf aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt;

 

3.                   die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 

 

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Die Gemeinde Bad Essen plant den Gewerbestandort „Lintorf“ auf der Südseite der Bundesstraße B 65 „Mindener Straße“ weiter zu entwickeln. Um die weitere gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Bad Essen auch in Zukunft zu sichern, ist es erforderlich, neue gewerbliche Bauflächen zur Verfügung zu stellen. Damit soll erreicht werden, dass künftige Anfragen nach gewerblichen Bauflächen entsprochen werden kann und somit ggfs. ein Abwandern von hier ansiedlungswilligen Betrieben und Unternehmen verhindert werden kann. Ein Planungserfordernis ergibt sich insbesondere auf der Grundlage der Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (§ 1 Absatz 6 Nr. 8a u. 8c BauGB.

Der potenzielle Erweiterungsbereich des Gewerbestandortes wird zurzeit intensiv als Ackerfläche genutzt. Eine künftige gewerbliche Nutzung des Bereichs bedarf insofern einer Änderung der Darstellung des FNP. Bei der Erweiterung sind ggfs. immissionsschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Hier sind insbesondere die benachbarten Wohnnutzungen in den Ortslagen Lintorf und Hördinghausen zu berücksichtigen. Ebenso ist eine Betrachtung des Verkehrslärms erforderlich (B65, Eisenbahn).

 

Ausschussmitglied Depker betont, dass der Ortsrat Lintorf der Entwicklung des Gewerbestandortes, auch im Hinblick auf ein neues Feuerwehrhaus der Ortschaften Hördinghausen und Lintorf, grundsätzlich positiv entgegenblickt. Wichtig sei, dass es sich um ein reines Gewerbegebiet handele. Betont wird, dass genügend Ausgleichsfläche vorhanden sein muss und ein Abstand zum Grundstück „Hohlt“ gewahrt werden muss.

 

Ausschussmitglied Helms schließt sich an und ergänzt, dass der Friedhofsweg als Radweg erhalten bleiben und auch die Zufahrt zum geplanten Feuerwehrhaus ggf. zur Hartmannstraße mit in die Planungen einbezogen werden muss.

Auf Nachfrage der Flächen in Richtung Westen betont Herr Pante, dass hier bislang keine Einigung zur Übernahme von weiteren Flächen besteht. Die Verhandlungen werden durch die oleg geführt.

 

Nach ausführlicher Diskussion trifft der Ausschuss den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0