Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
8.1:
Windkraftplanungen in der Gemeinde Bad Essen
Seit geraumer Zeit
sind verschiedene Planungsbüros in der Gemeinde unterwegs und sprechen
Grundeigentümer auf die Entwicklung von weiteren Standorten für
Windkraftanlagen an. So werden zum Teil Vorverträge geschlossen und Gutachten
für eine mögliche Genehmigungsfähigkeit erstellt.
Aufgrund der
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück
im Jahre 2013 für den Teilbereich Energie wurde im Jahre 2014 der
Flächennutzungsplan in der Gemeinde Bad Essen zur Darstellung von
Vorranggebieten für Windenergie geändert. Mit der Darstellung von
Vorranggebieten wurden alle weiteren Flächen ausgeschlossen, so dass hier keine
Windkraftanlagen gebaut werden können. Inzwischen sind alle Vorranggebiete
vollständig bebaut. Die Entwickler konzentrieren sich mit ihren Bemühungen auf
Flächen, die seinerzeit für die Windkraftnutzung möglich gewesen wären, aber
nicht ausgewiesen wurden.
In Abstimmung mit
dem Landkreis Osnabrück zu dieser Thematik kann mitgeteilt werden, dass ohne
eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes eine weitere
Windkraftbebauung nicht möglich ist. Sollte die Gemeinde Bad Essen weitere
Vorranggebiete ausweisen wollen, wäre der Flächennutzungsplan in Gänze für das
Thema der Sondergebiete Windkraft zu überarbeiten. Mit der vom Landkreis
aktuell angestrebten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms besteht
zumindest die Möglichkeit, hier zu einer Veränderung oder Erweiterung zu
kommen. Dabei ist zunächst abzuwarten, wie sich der Landkreis Osnabrück hierzu
positioniert.
Sollte der
Landkreis Osnabrück sein Regionales Raumordnungsprogramm für weitere mögliche
Windkraftanlagen-Standorte nicht erweitern und die bereits bestehende
Ausschlusswirkung für alle anderen Bereiche beibehalten, könnte auch die
Gemeinde Bad Essen zu keiner weiteren Ausweisung kommen. Sollte nur eine reine
Darstellung von Windkraftvorranggebieten erfolgen ohne Ausschlusswirkung,
könnte die Gemeinde Bad Essen im eigenen Zuständigkeitsbereich zusätzlich Flächen
ausweisen. Hierzu wäre dann entweder in der Teilfortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes bereits die Planung der Gemeinde zu übernehmen oder in
einem Zielabweichungsverfahren der entsprechende Landkreisplan zu ändern.
Die Grundüberlegungen
des Landkreises zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms werden
voraussichtlich Mitte des Jahres vorgestellt.
Nachdem keine
weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die
öffentliche Sitzung um 19:46 Uhr. Er verabschiedet Ausschussmitglied van der
Ahe sowie die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche
Sitzung.