8.1: Windkraftplanungen in der Gemeinde Bad Essen

Seit geraumer Zeit sind verschiedene Planungsbüros in der Gemeinde unterwegs und sprechen Grundeigentümer auf die Entwicklung von weiteren Standorten für Windkraftanlagen an. So werden zum Teil Vorverträge geschlossen und Gutachten für eine mögliche Genehmigungsfähigkeit erstellt.

Aufgrund der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück im Jahre 2013 für den Teilbereich Energie wurde im Jahre 2014 der Flächennutzungsplan in der Gemeinde Bad Essen zur Darstellung von Vorranggebieten für Windenergie geändert. Mit der Darstellung von Vorranggebieten wurden alle weiteren Flächen ausgeschlossen, so dass hier keine Windkraftanlagen gebaut werden können. Inzwischen sind alle Vorranggebiete vollständig bebaut. Die Entwickler konzentrieren sich mit ihren Bemühungen auf Flächen, die seinerzeit für die Windkraftnutzung möglich gewesen wären, aber nicht ausgewiesen wurden.

In Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück zu dieser Thematik kann mitgeteilt werden, dass ohne eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes eine weitere Windkraftbebauung nicht möglich ist. Sollte die Gemeinde Bad Essen weitere Vorranggebiete ausweisen wollen, wäre der Flächennutzungsplan in Gänze für das Thema der Sondergebiete Windkraft zu überarbeiten. Mit der vom Landkreis aktuell angestrebten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms besteht zumindest die Möglichkeit, hier zu einer Veränderung oder Erweiterung zu kommen. Dabei ist zunächst abzuwarten, wie sich der Landkreis Osnabrück hierzu positioniert.

Sollte der Landkreis Osnabrück sein Regionales Raumordnungsprogramm für weitere mögliche Windkraftanlagen-Standorte nicht erweitern und die bereits bestehende Ausschlusswirkung für alle anderen Bereiche beibehalten, könnte auch die Gemeinde Bad Essen zu keiner weiteren Ausweisung kommen. Sollte nur eine reine Darstellung von Windkraftvorranggebieten erfolgen ohne Ausschlusswirkung, könnte die Gemeinde Bad Essen im eigenen Zuständigkeitsbereich zusätzlich Flächen ausweisen. Hierzu wäre dann entweder in der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes bereits die Planung der Gemeinde zu übernehmen oder in einem Zielabweichungsverfahren der entsprechende Landkreisplan zu ändern.

Die Grundüberlegungen des Landkreises zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms werden voraussichtlich Mitte des Jahres vorgestellt.

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19:46 Uhr. Er verabschiedet Ausschussmitglied van der Ahe sowie die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.