Dem Ausschuss für Feuerwehren, öffentliche Sicherheit und Ordnung lieg ein Antrag der CDU Fraktion Bad Essen vor. Der Antrag ist der Tageordnung beigefügt.

Aus dem Antrag gehen drei Punkte hervor, die der Klärung bedürfen.

 

Punkt 1:

Zunächst wird der Wunsch nach der zusätzlichen Anschaffung von Geschwindigkeitsdisplays geäußert. Die Bestellung (Eigenfinanzierung durch die Ortschaften) der Geschwindigkeitsdisplays für die jeweiligen Ortschaften bleibt von diesem Punkt unberührt.

Dazu teilt die Verwaltung mit, dass bereits vier gemeindeeigene Geschwindigkeitstafeln sowie inzwischen zwei verdeckte Messgeräte im Einsatz sind. Das zweite Display wurde erst im April 2022 be-schafft.

Aktuell ist jedoch das regelmäßige Umhängen der Displays nicht umsetzbar, da die Personalkapazitäten im FD Ordnung an anderer Stelle benötigt werden, da eine Langzeiterkrankung im Fachdienst vorliegt. Dies muss durch die Kollegen zunächst aufgefangen werden..

 

Der Ausschuss bittet darum die Planungen der wechselnden Standorte sobald wie möglich wiederaufzunehmen. Außerdem könnte die Anschaffung neuer Geräte in die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 einfließen.

 

Beschluss: Der Ausschuss äußert den Wunsch die vorhandenen Geräte weiterhin regelmäßig, nach einem festgelegten Plan, zu nutzen.

               

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Punkt 2:

Es wird um die Entwicklung eines Leitfadens für Ortsräte und Ortsvorsteher-/innen zur konstruktiven Behandlung von Anregungen zur Sicherheit im Straßenverkehr gebeten.

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass es schwierig sei, einen solchen Leitfaden zu entwickeln, da im Straßenverkehr grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung gilt. Sie legt die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fest. Im Straßenverkehr können keine unkonventionellen Maßnahmen getroffen werden, da alle Maßnahmen nach Recht und Gesetzt festgelegt sind. Nach kontroverser Diskussion bittet der Ausschuss die Verwaltung ein Informationsblatt zu erstellen in dem u.a. die Zuständigkeiten erläutert werden.

 

Beschluss: Der Ausschuss bittet um die Erstellung eines kurzen Informationsblattes für Ortsräte und Orstvorsteher-/innen zur Behandlung von Anregungen und Problemen im Straßenverkehr. Hierin sollen insbesondere auch die Verfahrensabläufe dargelegt werden. Diese Informationen sollen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. über die Presse).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Punkt 4:

Es besteht der Wunsch nach einer öffentlichen Verkehrsschau unter Beteiligung von betroffenen Bürgern und Institutionen.

Seitens der Verwaltung wurde dieser Wunsch bereits mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück besprochen. Eine Verkehrsschau als „öffentliche Veranstaltung“ zu gestalten ist nicht vorgesehen. Bei der Verkehrsschau handelt es sich um einen verwaltungsinternen Termin unter Beteiligung der Polizei, der Straßenbaulastträger, öffentlicher Verkehrsunternehmen (soweit erforderlich) und der Straßenverkehrsbehörde. Nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ können ortsfremde Sachkundige (z.B. ADAC, Verkehrswacht) hinzugezogen werden. Die Teilnahme sonstiger Personen (Ortspolitiker, Anwohner, etc.) kann im Einzelfall zu Erörterung individueller Anträge sinnvoll sein.

 

Beschluss: Der Ausschuss bittet die Verwaltung, sich gegenüber der Straßenverkehrsbehörde für eine großzügige Auslegung bei der Beteiligung von Ortsbürgermeistern und Ortsvorstehern einzusetzen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0