Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen fasst folgende Beschlüsse:

 

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2021 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2021 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.291.617,34 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 416,51 € durch den aus dem Vorjahr vorgetragenen Überschuss in Höhe von 534,45 € zu decken.

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Ratsherr Uhlen erläutert den Sachverhalt. Er weist auf die Bedeutung einer verlässlichen Kinderbetreuung für die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur hin und bescheinigt der Verwaltung in diesem Punkt eine qualitativ gute Arbeit. Qualität sei auch in der Betreuungsleistung und im Ganztagsangebot wichtig und in der Gemeinde Bad Essen gegeben. Der im Beschlussvorschlag enthaltene Vorbehalt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt könne im Übrigen entfallen, da diese Prüfung inzwischen Abgeschlossen sei.

 

Ratsherr Zimeck ergänzt den Sachverhalt und macht deutlich, dass die kommunalen Zuschüsse in die Kinderbetreuung gut angelegtes Geld seien. Sein Dank gelte den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kinderland Bad Essen gGmbH. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0