Sitzung: 25.08.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/409
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld"
durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer
Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr
Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Planungsanlass ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen
Kindertagesstätte. Am vorgesehenen Standort im Bereich Kuhweg/Nordstraße setzt
der hier bestehende Bebauungsplan ein Sondergebiet für Sporthallen und
Sportfreianlagen eines Schul- und Sportzentrums fest. Für die angestrebte
Kindertagesstätten-Nutzung ist die Planänderung in ein Sondergebiet für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen/Kindertagesstätte erforderlich.
Ratsmitglied Helms
erkundigt sich, ob mit der Bebauungsplanänderung auch eine mögliche Erweiterung
des Feuerwehrareals abgedeckt werde. Herr Pante erklärt, dass dieser Aspekt
nicht Bestandteil der aktuellen Planung sei, da die Gemeinde bisher nur die
Grundfläche für den Kindertagesstättenstandort erwerben konnte. Zwischen
Kindertagesstättenfläche und Feuerwehrgrundstück verleibe ein ca. acht Meter
breiter Streifen im Privateigentum.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |