Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.  die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 Eielstädt-Westfeld" durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte. Am vorgesehenen Standort im Bereich Kuhweg/Nordstraße setzt der hier bestehende Bebauungsplan ein Sondergebiet für Sporthallen und Sportfreianlagen eines Schul- und Sportzentrums fest. Für die angestrebte Kindertagesstätten-Nutzung ist die Planänderung in ein Sondergebiet für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Kindertagesstätte erforderlich.

 

Ratsmitglied Helms erkundigt sich, ob mit der Bebauungsplanänderung auch eine mögliche Erweiterung des Feuerwehrareals abgedeckt werde. Herr Pante erklärt, dass dieser Aspekt nicht Bestandteil der aktuellen Planung sei, da die Gemeinde bisher nur die Grundfläche für den Kindertagesstättenstandort erwerben konnte. Zwischen Kindertagesstättenfläche und Feuerwehrgrundstück verleibe ein ca. acht Meter breiter Streifen im Privateigentum.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0