Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.    die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.1 Eielstädt Westfeld" durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Uhlen bekräftigt, dass es sich bei den Beschlüssen zur Änderung des Bebauungsplanes im Eielstädter Westfeld und zum Bau einer Kindertagesstätte am Kuhweg in Eielstädt um wegweisende Entscheidungen für die Bildungsinfrastruktur der Gemeinde Bad Essen handele.

 

Ratsherr Polack teilt mit, dass er sich als Anlieger für befangen halte und sich deshalb bei den folgenden Abstimmungen enthalten werde.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

24

Nein:

0

Enthaltung:

1