Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht.

 

3.1: Förderung eines Klimaschutzmanagers

Nach Beschluss des Klimaschutzkonzeptes durch die gemeindlichen Gremien im Juni d.J. sei beim vom Bund als Fördermittelgeber beauftragten Projektträger Z-U-G unverzüglich die Förderung der Stelle eines Klimaschutzmanagers beantragt worden. Da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn grundsätzlich nicht möglich sei, könne lediglich in Abstimmung mit dem Projektträger geklärt werden, ob ggf. bereits eine Ausschreibung der Stelle veröffentlicht werden dürfe. Die jüngste Anfrage der Verwaltung habe jedoch als Antwort ergeben, dass mit einer Bearbeitungszeit von mindestens fünf Monaten gerechnet werden müsse. Die Verwaltung werde diesbezüglich mit dem Projektträger im Kontakt bleiben. Ziel bleibe die schnellstmögliche Einstellung eines Klimaschutzmanagers. Festzustellen sei auch, dass die Bewerberlage nach Aussagen anderer Kommunen sich häufig als relativ dünn erweise.

 

3.2: Mobilitätsdialog im Landkreis Osnabrück

Am 12.09.2022 habe nunmehr das vor der Sommerpause ausgefallene Fachgespräch zum Thema Mobilität im Rathaus stattfinden können. Von Seiten der Ratsgruppen hätten Klaus Haasis und Michael Kleine-Heitmeyer daran teilgenommen. Herrr Dr. Gerhard Becher von dem durch den Landkreis Osnabrück beauftragten Cima-Insititut sei bei dem Gespräch in Teilen auf den Zwischenbericht seines Hauses zu den bisherigen Untersuchungen eingegangen. Der Zwischenbericht werde den Ausschussmitgliedern noch per E-Mail zur Verfügung gestellt. Im Gespräch sei herausgestellt geworden, dass ein signifikantes CO2-Einsparpotenzial für Bad Essen darin bestehe, die Radinfrastruktur zu verbessern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Umfragen hätten eine relativ große Bereitschaft zum Umstieg auf das Rad bei Strecken zwischen 1 und 5 km Entfernung bekundet. Im Busverkehr komme es auf schnelle Verbindungen der Kernbereiche der Gemeinden in das Oberzentrum an. So habe der Landkreis in einem neuen Förderantrag an den Bund u.a. auch eine Busschnellverbindung von Bad Essen über Ostercappeln nach Osnabrück beantragt. Für ein ausgebautes Bahnangebot müsse sich die Region nach Einschätzung von Herrn Dr. Becher insgesamt beim Land Niedersachsen einsetzen. Zur Idee eines touristischen Angebots auf der Strecke der Wittlager Kreisbahn finde am Donnerstag, 10.11.2022, um 13 Uhr ein Gespräch beim Landkreis statt, an dem neben Bürgermeister Timo Natemeyer, Kreisrat Dr. Winfried Wilkens und dem PlaNOS-Geschäftsführer Werner Linnenbrink wieder zwei Vertreter der Ratsgruppen teilnehmen könnten. Er bitte die Gruppen um entsprechende Rückmeldungen.

 

3.3: Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Mobilität und Umwelt am 14.06.2022 habe Ratsherr Klaus Polack den Sachstand bezüglich eines möglichen Radweges am Mittellandkanal erfragt. Bürgermeister Natemeyer berichtet, er habe im Gespräch mit Herrn Kai Römer von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Minden am 06.09.2022 mitgeteilt bekommen, dass im Bereich der Direktion Mittellandkanal / Elbe-Seiten-Kanal hierfür aktuell keine Mittel bereitstünden. Der Bund fördere den radverkehrstauglichen Ausbau der Betriebswege an den Bundeswasserstraßen mit 90 Prozent der Planungs- und Baukosten. Die Unterhaltungspflicht müsse jedoch die Kommune tragen. Der Rat der Gemeinde Bad Essen habe bereits im Jahre 2020 Interesse an diesem Programm bekundet. Wie bereits in den Vorjahren stünden aber im Entwurf des Bundeshaushaltes für 2023 erneut lediglich 1,087 Mio. Euro zur Verfügung. Damit könnten lediglich wenige Kilometer Radweg bundesweit gebaut werden.

 

Herr Pante setzt den Verwaltungsbericht fort.

 

3.4: Erneuerung der Wasserleitungen in der Linden- und Gartenstraße durch den Wasserverband

Seit Anfang Juli würden die bestehenden Wasserleitungen in der Linden- und Gartenstraße durch den Wasserverband erneuert und in den Gehwegbereich verlegt. Begonnen worden sei am Kreisverkehrsplatz Lerchenstraße beidseitig der Lindenstraße. Mitte August habe die Lindenstraße für eine Woche voll gesperrt werden müssen, um eine entsprechende Querungsleitung in das neue Frischwassersystem einzubauen. Nach Unterbrechung der Baustelle durch den Historischen Markt sei ab der Wittekindstraße weiter in Richtung Rathaus das Wasserleitungsnetz erneuert worden. Seit Ende September liefen nun auch die Arbeiten in der Gartenstraße. Hier erfolge die Neuverlegung der Wasserleitungen im nördlichen Gehwegbereich, unter halbseitiger Sperrung der entsprechenden Straßenabschnitte. Insgesamt werde das neue Versorgungsnetz noch bis zur Einmündung des Harpenfelder Weges / Nikolaistraße weitergeführt. Für diese Arbeiten würden noch einige Wochen benötigt.

 

3.5: Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG)

Ende Juni 2022 habe der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen. Hierbei seien die folgenden Änderungen vorgesehen:

 

Das Land übertrage der Kreisebene die Aufgabe der Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung. Diese müssten bis zum 31.12.2025 erstellt und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Zudem werde die Kreisebene verpflichtet, die kreis- und regionsangehörigen Gemeinden zur Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln zu beraten und bei der Beratung zu unterstützen.

 

Die Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumordnungsprogramm seien verpflichtet, kommunale Wärmeplanungen bis Ende 2026 zu entwickeln, zu veröffentlichen und dem Land vorzulegen. Zudem sei eine Fortschreibung alle fünf Jahre erforderlich. Bei den Plänen sollten mindestens fünf Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs benannt werden.

 

Alle Gemeinden seien verpflichtet, bis Ende 2028 ein Entsiegelungskataster zu erstellen. Maßgebliche Vorarbeiten dafür leiste das Land Niedersachsen durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN).

 

Ergänzend zu den Regelungen des Landesraumordnungsprogramms sowie der bundesrechtlichen Regelungen durch das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz habe der Niedersächsische Gesetzgeber weitere Ziele in das Niedersächsische Klimagesetz aufgenommen. So seien für die Windenergie 1,7 Prozent der Landesfläche bis 2027 sowie 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2033 als Vorranggebiete Windenergienutzung auszuweisen. Für den Bereich der Photovoltaik seien 0,47 % der Landesfläche bis 2033 in Bebauungsplänen der Gemeinden sowie 65 Gigawatt installierte Leistungen aus PV-Anlagen bis zum 31.12.2035, davon 50 GW auf bereits überbauten bzw. überformten Flächen sowie 15 GW in Form von Freiflächen-PV auszuweisen. Zudem werde die Photovoltaikpflicht für Neubauten in der Niedersächsischen Bauordnung erweitert.