Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2021 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 455.249,20 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 


Ratsherr Strebe erläutert den Sachverhalt. Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlager Land sei ein weiteres Beispiel der interkommunalen Zusammenarbeit im Wittlager Land. Aus seiner Sicht nutzten die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die Möglichkeiten der KSG deutlich intensiver zur Wohn- und Gewerbeentwicklung als die Gemeinde Bad Essen. Insgesamt erfolge die Wirtschaftsförderung in der Gemeindeverwaltung aktuell nicht in dem Umfang wie er sich das vorstelle.

 

Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass die Nutzung gemeinsamer Einrichtung durch die drei Gemeinden durchaus unterschiedlich sei. So sei z.B. das Auftragsvolumen der Gemeinde Bad Essen für den Bauhof des Wasserverbandes Wittlage mit Abstand am höchsten. Bei der Gewerbegebietsentwicklung arbeite die Gemeinde Bad Essen aktuell intensiv mit der oleg zusammen. Zudem würde die Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen durch eine Vielzahl privater Investoren getragen. Er stehe zu diesem Thema gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

 

Ratsfrau Eilers spricht sich bei der Tätigkeit der KSG, aber auch grundsätzlich, für andere Konzepte der Wohnraumentwicklung außerhalb des zusätzlichen Flächenverbrauchs aus. Wünschenswert wäre aus ihrer Sicht der Erwerb von Bestandsimmobilien, deren Sanierung und anschließende Vermietung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0