Sitzung: 13.10.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD3/2022/415
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2021 wird
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 455.249,20 € wird auf neue
Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Ratsherr Strebe erläutert den Sachverhalt. Die
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlager Land sei ein
weiteres Beispiel der interkommunalen Zusammenarbeit im Wittlager Land. Aus
seiner Sicht nutzten die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die Möglichkeiten
der KSG deutlich intensiver zur Wohn- und Gewerbeentwicklung als die Gemeinde
Bad Essen. Insgesamt erfolge die Wirtschaftsförderung in der Gemeindeverwaltung
aktuell nicht in dem Umfang wie er sich das vorstelle.
Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass
die Nutzung gemeinsamer Einrichtung durch die drei Gemeinden durchaus
unterschiedlich sei. So sei z.B. das Auftragsvolumen der Gemeinde Bad Essen für
den Bauhof des Wasserverbandes Wittlage mit Abstand am höchsten. Bei der
Gewerbegebietsentwicklung arbeite die Gemeinde Bad Essen aktuell intensiv mit
der oleg zusammen. Zudem würde die Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen
durch eine Vielzahl privater Investoren getragen. Er stehe zu diesem Thema
gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Ratsfrau Eilers spricht sich bei der Tätigkeit
der KSG, aber auch grundsätzlich, für andere Konzepte der Wohnraumentwicklung
außerhalb des zusätzlichen Flächenverbrauchs aus. Wünschenswert wäre aus ihrer
Sicht der Erwerb von Bestandsimmobilien, deren Sanierung und anschließende
Vermietung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |