Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1. den Flächennutzungsplan im Bereich des „Nettomarktes an der Lindenstraße“ im Ortsteil Eielstädt entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 65. Änderung.

 

2. die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Leuchtenburger Feld" durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 

 


Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsherr Wagener ergänzt, dass der Standort des Netto-Marktes durch weitere Baugebiete im näheren Umfeld eine zusätzliche Bedeutung und Berechtigung erlangt habe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0