Sitzung: 13.10.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD3/2022/417
Der
Rat beschließt:
1.
den Flächennutzungsplan im Bereich des
„Nettomarktes an der Lindenstraße“ im Ortsteil Eielstädt entsprechend der
beigefügten Planskizze zu ändern,
65. Änderung.
2.
die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Leuchtenburger
Feld" durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr Wagener ergänzt, dass der Standort des Netto-Marktes durch weitere
Baugebiete im näheren Umfeld eine zusätzliche Bedeutung und Berechtigung
erlangt habe.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |