Sitzung: 13.10.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD1/2022/424
Beschluss:
1) Der Rat der Gemeinde beschließt, das Verfahren zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses Bad Essen mit den folgenden Bausteinen weiter zu verfolgen:
a) Konzept zur barrierefreien Erschließung des Rathauses
b) Sanierung/Modernisierung Rathaus Gebäudeteile „Lindenstraße 43“ (Rathaus denkmalgeschützt) und „Lindenstraße 41“ (Amtsgericht)
c) Abbruch Rathaus Gebäudeteile „Gartenstraße 11“ (Polizei u. FD 3) und „Lindenstraße 39“ (Öffentliche Toilette u. FD 4, Stabsstelle)
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten für eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro auf dieser Grundlage zu erbringen. Alternative Planungsansätze sollen bei entsprechender fachlicher Begründung ermöglicht werden.
Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt und
stellt dabei fest, dass das Bad Essener Rathaus an dem derzeitigen Standort
eine sehr zentrale Lage mitten in Bad Essen habe. Das historische Rathaus
Lindenstraße 41 sei denkmalgeschützt und auch beim Amtsgericht Lindenstraße 43
handele es sich um ein ortsbildprägendes Gebäude. Aufgrund der kontinuierlich
zunehmenden Aufgaben der gemeindlichen Ebene sei die Bad Essener
Gemeindeverwaltung inzwischen in vier Gebäudeteilen am derzeitigen Standort
untergebracht. Bereits seit 2019 würden in den gemeindlichen Gremien
verschiedene Varianten für umfangreiche technische und energetische
Sanierungsarbeiten sowie Neubauvarianten am vorhandenen Standort oder auch an
anderer Stelle vorgestellt und diskutiert. Es gebe mehrere, gut
nachvollziehbare Gründe für ein Tätigwerden in dieser Angelegenheit. Die
Bereitstellung zeitgemäßer Räumlichkeiten für die Kunden, die
Mitarbeiterschaft, aber auch die gemeindlichen Gremien sei erforderlich.
Ergebnis der intensiven Beratungen innerhalb der SPD/Bündnis 90-Die
Grünen/Bündnis C-Gruppe sei, dass der Standort der Gemeindeverwaltung weiter
der derzeitige Standort des Rathauses sein solle. Aus städtebaulicher Sicht
sowie vor dem Hintergrund des nachhaltigen Umganges mit vorhandenen Ressourcen
solle dabei entsprechend dem Beschlussvorschlag neben dem denkmalgeschützten
historischen Rathaus möglichst auch der Gebäudeteil des Amtsgerichtes erhalten
bleiben. Im Zuge der weiteren Planungen sei es eine wichtige Aufgabe für die
erforderliche energetische Sanierung auch Fördermittel zu generieren. Auf
dieser inhaltlichen Grundlage könne jetzt das weitere Verfahren zur Auswahl
eines Planungsbüros vorangebracht werden. Dabei hoffe sie auf ein konstruktives
Miteinander in den Beratungen.
Ratsherr Helms bestätigt den dringenden
Handlungsbedarf und verweist darauf, dass auch in anderen Gemeinden
entsprechende Aufwertungen von Rathäusern von umfangreichen Sanierungen bis hin
zu Neubauten in den letzten Jahren vorangebracht worden seien. Für das Bad Essener
Rathaus seien vier verschiedene Varianten intensiv betrachtet worden. Dabei
seien in der Abwägung innerhalb der CDU/FDP-Gruppe viele gute Gründe für einen
Neubau an anderer Stelle gesehen worden. Ein neuer Standort für die
Gemeindeverwaltung könnte für eine Verkehrsentlastung im Ortskern sorgen. Zudem
wäre ein Umzug der Gemeindeverwaltung ohne Übergangslösungen nach
Fertigstellung des Neubaus möglich und Abläufe könnten neu strukturiert werden.
Der bisherige Standort könnte anschließend veräußert werden oder alternativ
eine repräsentative Weiternutzung des historischen Rathauses z.B. durch das
Standesamt angedacht werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Standortes der
Gemeindeverwaltung wünsche sich die CDU/FDP-Gruppe auch den Abriss des
Gebäudeteiles Amtsgericht. Vor diesem Hintergrund werde sich die Gruppe bei der
anstehenden Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag enthalten.
Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass
er die Beibehaltung des bisherigen Standortes des Rathauses und der
Gemeindeverwaltung eindeutig befürworte und auch die Beibehaltung der
Gebäudeteile des historischen Rathauses und des Amtsgerichtes favorisiere. Im
Beschlussvorschlag sei jedoch bewusst noch eine Öffnungsklausel auch für einen
möglichen Abriss des Gebäudeteiles Amtsgericht vorgesehen, wenn es aus Sicht
der Planungsbüros hierfür gewichtige Sachgründe gebe. Er sei an dieser Stelle
dankbar, dass über die Notwendigkeit zum Handeln und den Bedarf zur
Verbesserung der räumlichen und energetischen Situation Einigkeit im Rat
bestehe.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
12 |