Beschluss:

 

1)    Der Rat der Gemeinde beschließt, das Verfahren zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses Bad Essen mit den folgenden Bausteinen weiter zu verfolgen:

 

a)    Konzept zur barrierefreien Erschließung des Rathauses

b)    Sanierung/Modernisierung Rathaus Gebäudeteile „Lindenstraße 43“ (Rathaus denkmalgeschützt) und „Lindenstraße 41“ (Amtsgericht)

c)    Abbruch Rathaus Gebäudeteile „Gartenstraße 11“ (Polizei u. FD 3) und „Lindenstraße 39“ (Öffentliche Toilette u. FD 4, Stabsstelle)

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten für eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro auf dieser Grundlage zu erbringen. Alternative Planungsansätze sollen bei entsprechender fachlicher Begründung ermöglicht werden.

 

 


Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt und stellt dabei fest, dass das Bad Essener Rathaus an dem derzeitigen Standort eine sehr zentrale Lage mitten in Bad Essen habe. Das historische Rathaus Lindenstraße 41 sei denkmalgeschützt und auch beim Amtsgericht Lindenstraße 43 handele es sich um ein ortsbildprägendes Gebäude. Aufgrund der kontinuierlich zunehmenden Aufgaben der gemeindlichen Ebene sei die Bad Essener Gemeindeverwaltung inzwischen in vier Gebäudeteilen am derzeitigen Standort untergebracht. Bereits seit 2019 würden in den gemeindlichen Gremien verschiedene Varianten für umfangreiche technische und energetische Sanierungsarbeiten sowie Neubauvarianten am vorhandenen Standort oder auch an anderer Stelle vorgestellt und diskutiert. Es gebe mehrere, gut nachvollziehbare Gründe für ein Tätigwerden in dieser Angelegenheit. Die Bereitstellung zeitgemäßer Räumlichkeiten für die Kunden, die Mitarbeiterschaft, aber auch die gemeindlichen Gremien sei erforderlich. Ergebnis der intensiven Beratungen innerhalb der SPD/Bündnis 90-Die Grünen/Bündnis C-Gruppe sei, dass der Standort der Gemeindeverwaltung weiter der derzeitige Standort des Rathauses sein solle. Aus städtebaulicher Sicht sowie vor dem Hintergrund des nachhaltigen Umganges mit vorhandenen Ressourcen solle dabei entsprechend dem Beschlussvorschlag neben dem denkmalgeschützten historischen Rathaus möglichst auch der Gebäudeteil des Amtsgerichtes erhalten bleiben. Im Zuge der weiteren Planungen sei es eine wichtige Aufgabe für die erforderliche energetische Sanierung auch Fördermittel zu generieren. Auf dieser inhaltlichen Grundlage könne jetzt das weitere Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros vorangebracht werden. Dabei hoffe sie auf ein konstruktives Miteinander in den Beratungen.

Ratsherr Helms bestätigt den dringenden Handlungsbedarf und verweist darauf, dass auch in anderen Gemeinden entsprechende Aufwertungen von Rathäusern von umfangreichen Sanierungen bis hin zu Neubauten in den letzten Jahren vorangebracht worden seien. Für das Bad Essener Rathaus seien vier verschiedene Varianten intensiv betrachtet worden. Dabei seien in der Abwägung innerhalb der CDU/FDP-Gruppe viele gute Gründe für einen Neubau an anderer Stelle gesehen worden. Ein neuer Standort für die Gemeindeverwaltung könnte für eine Verkehrsentlastung im Ortskern sorgen. Zudem wäre ein Umzug der Gemeindeverwaltung ohne Übergangslösungen nach Fertigstellung des Neubaus möglich und Abläufe könnten neu strukturiert werden. Der bisherige Standort könnte anschließend veräußert werden oder alternativ eine repräsentative Weiternutzung des historischen Rathauses z.B. durch das Standesamt angedacht werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Standortes der Gemeindeverwaltung wünsche sich die CDU/FDP-Gruppe auch den Abriss des Gebäudeteiles Amtsgericht. Vor diesem Hintergrund werde sich die Gruppe bei der anstehenden Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag enthalten.

Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass er die Beibehaltung des bisherigen Standortes des Rathauses und der Gemeindeverwaltung eindeutig befürworte und auch die Beibehaltung der Gebäudeteile des historischen Rathauses und des Amtsgerichtes favorisiere. Im Beschlussvorschlag sei jedoch bewusst noch eine Öffnungsklausel auch für einen möglichen Abriss des Gebäudeteiles Amtsgericht vorgesehen, wenn es aus Sicht der Planungsbüros hierfür gewichtige Sachgründe gebe. Er sei an dieser Stelle dankbar, dass über die Notwendigkeit zum Handeln und den Bedarf zur Verbesserung der räumlichen und energetischen Situation Einigkeit im Rat bestehe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

12