Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2022/430
Der Rat beschließt:
1. die
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „In den Kämpen“ im Ortsteil
Hördinghausen aufzustellen. Der Geltungsbereich des Satzungsbereiches ist im
beigefügten Kartenauszug darfestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer
Einführung in die Thematik durch stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Lange
erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Planungsanlass ist
ein Wohnhaus, welches an der Straße „In den Kämpen“ im Westen der Ortschaft
Hördinghausen errichtet werden soll. Baurechtlich ist hier die Errichtung eines
Wohngebäudes nicht zulässig. Für den geplanten Grundstücksbereich besteht
zurzeit kein Baurecht; weder auf Grundlage eines Bebauungsplanes nach § 30
BauGB, noch nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder § 35 (Außenbereich.
Im konkreten Fall
soll mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB eine Ergänzung der Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde Bad Essen
schafft deshalb nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
künftige Bebauung und stellt damit die Abgrenzung von Innenbereich und
Außenbereich klar. Dazu wird eine einzelne Außenbereichsfläche in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung
„In den Kämpen“ erfolgt gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB.
Ausschussmitglied
Helms berichtet, dass die Eigentümer die Kosten des Verfahrens tragen.
Gespräche mit der Verwaltung hat es bereits gegeben.
Der Ausschuss fasst
den folgenden
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |