Der Rat beschließt:

 

1.            die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „In den Kämpen“ im Ortsteil Hördinghausen aufzustellen. Der Geltungsbereich des Satzungsbereiches ist im beigefügten Kartenauszug darfestellt.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Lange erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Planungsanlass ist ein Wohnhaus, welches an der Straße „In den Kämpen“ im Westen der Ortschaft Hördinghausen errichtet werden soll. Baurechtlich ist hier die Errichtung eines Wohngebäudes nicht zulässig. Für den geplanten Grundstücksbereich besteht zurzeit kein Baurecht; weder auf Grundlage eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, noch nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder § 35 (Außenbereich.

 

Im konkreten Fall soll mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eine Ergänzung der Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde Bad Essen schafft deshalb nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Bebauung und stellt damit die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich klar. Dazu wird eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „In den Kämpen“ erfolgt gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

Ausschussmitglied Helms berichtet, dass die Eigentümer die Kosten des Verfahrens tragen. Gespräche mit der Verwaltung hat es bereits gegeben.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0