Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2022/431
Der Rat beschließt:
1. die
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 88
„In der Maate III“, Rabber, wie folgt zu behandeln
1….
2….
3….
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den
Bebauungsplan Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber, bestehend aus Planteilen mit
textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den
vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.
Planungsanlass ist
der Bedarf der Ortschaft Rabber, weiterhin Wohnbauflächen auszuweisen. Die
Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland, vor dem Hintergrund,
dass die in 2020 mit dem Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg“
ausgewiesene Baugrundstücke bereits vergeben sind und die noch vorhandenen
Baugrundstücke (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Der Bebauungsplan
Nr. 88 „In der Maate III“ wurde gem. § 13 b BauGB aufgestellt. Die einmonatige
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand zwischen dem 12.08.2022 bis
27.09.2022 statt.
Herr Grunwald geht
ausführlich auf die eingegangenen Stellungnahmen sowie die daraus
resultierenden Abwägungsvorschläge ein. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die
Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zur Regional- und Bauleitplanung zu
legen. Es wird darauf hingewiesen, den Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im Wege
der Berichtigung anzupassen, da dieser von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweicht. Weiterhin wird bei den örtlichen
Bauvorschriften darauf hingewiesen, den exakten Absatz des § 84 NBauO zu nennen.
Die Stellungnahmen werden beachtet und der Bebauungsplan wird entsprechend
ergänzt (§ 84 Abs. 3 NBauO). Die Zisternenpflicht wird vom Landkreis Osnabrück
begrüßt.
Ausschussmitglied
van der Ahe erkundigt sich, ob die Zisternenpflicht kontrolliert wird. Er
wünscht sich eine Zusammenarbeit mit dem Wasserverband im Hinblick auf die
Erfassung des Frischwassers.
Ausschussmitglied
Eilers befürwortet ebenfalls die Zusammenarbeit mit dem Wasserverband und
verweist bei Doppelnutzug auf getrennte Abrechnungen von Brauch- und
Frischwasser.
Herr Pante
berichtet, dass eine Überprüfung seitens der Gemeinde nicht stattfindet und
verweist auf den Landkreis Osnabrück. Die Gemeinde Bad Essen prüft im Rahmen
des Bauantragsverfahrens, ob der Antrag die Festsetzungen des Bebauungsplanes
einhält und gibt entsprechende Hinweise über die Stellungnahme an den Landkreis
Osnabrück weiter. Der Wunsch der Zusammenarbeit mit dem Wasserverband wird
aufgenommen.
Die
Ausschussmitglieder Bühning und Depker geben den Hinweis, dass ein Absatz in
den Festsetzungen zu C (Hinweise) zur Zisternenpflicht gestrichen werden muss,
da dieser sich mit den textlichen Festsetzungen zu A wiederholt. Herr Grunwald
und Herr Pante nehmen dies zur Kenntnis. Eine Änderung wird vorgenommen.
Der Ausschuss fasst
den folgenden
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |