Der Rat beschließt:

 

1.            die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber, wie folgt zu behandeln

               

                1….

                2….

                3….

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.            den Bebauungsplan Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.

 

Planungsanlass ist der Bedarf der Ortschaft Rabber, weiterhin Wohnbauflächen auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland, vor dem Hintergrund, dass die in 2020 mit dem Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg“ ausgewiesene Baugrundstücke bereits vergeben sind und die noch vorhandenen Baugrundstücke (Baulücken) auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 88 „In der Maate III“ wurde gem. § 13 b BauGB aufgestellt. Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand zwischen dem 12.08.2022 bis 27.09.2022 statt.

 

Herr Grunwald geht ausführlich auf die eingegangenen Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge ein. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zur Regional- und Bauleitplanung zu legen. Es wird darauf hingewiesen, den Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen, da dieser von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Weiterhin wird bei den örtlichen Bauvorschriften darauf hingewiesen, den exakten Absatz des § 84 NBauO zu nennen. Die Stellungnahmen werden beachtet und der Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt (§ 84 Abs. 3 NBauO). Die Zisternenpflicht wird vom Landkreis Osnabrück begrüßt.

 

Ausschussmitglied van der Ahe erkundigt sich, ob die Zisternenpflicht kontrolliert wird. Er wünscht sich eine Zusammenarbeit mit dem Wasserverband im Hinblick auf die Erfassung des Frischwassers.

 

Ausschussmitglied Eilers befürwortet ebenfalls die Zusammenarbeit mit dem Wasserverband und verweist bei Doppelnutzug auf getrennte Abrechnungen von Brauch- und Frischwasser.

 

Herr Pante berichtet, dass eine Überprüfung seitens der Gemeinde nicht stattfindet und verweist auf den Landkreis Osnabrück. Die Gemeinde Bad Essen prüft im Rahmen des Bauantragsverfahrens, ob der Antrag die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält und gibt entsprechende Hinweise über die Stellungnahme an den Landkreis Osnabrück weiter. Der Wunsch der Zusammenarbeit mit dem Wasserverband wird aufgenommen.

 

Die Ausschussmitglieder Bühning und Depker geben den Hinweis, dass ein Absatz in den Festsetzungen zu C (Hinweise) zur Zisternenpflicht gestrichen werden muss, da dieser sich mit den textlichen Festsetzungen zu A wiederholt. Herr Grunwald und Herr Pante nehmen dies zur Kenntnis. Eine Änderung wird vorgenommen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0