Der Rat beschließt, den in Anlage beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber, abzuschließen.

 


Herr Pante berichtet, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „In der Maate III“, Rabber Bebauungsmöglichkeiten für Ein- und Mehrfamilienhäuser geschaffen werden. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sowie der Teilausbau von bestehenden Erschließungsstraßen werden in Abstimmung mit dem Wasserverband Wittlage durch die Erschließungsgesellschaft Schmieding Immobilien GmbH getragen. Die Einzelheiten zur Kostentragung und Umsetzung werden im Erschließungs- und Durchführungsvertrag geregelt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0