Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2022/433
Der Rat beschließt:
1. die
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17
„Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, wie folgt zu behandeln
1….
2….
3….
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den
Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf,
bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie
Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten
Fassung als Satzung.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.
Planungsanlass der
Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf-Ost“ ist die Überprüfung der
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei sollen die ggfs.
eingetretenen baulichen und nutzungsspezifischen Änderungen bzw. Abweichungen
zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen Begebenheiten
bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 06.06.2022 bis zum 08.07.2022. Aufgrund von
Hinweisen der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planteil und
eine Umbenennung des Titels in: Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung
und Ergänzung, vorgenommen.
Aus diesem Grund
wurde die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zwischen dem
26.09.2022 bis zum 11.11.2022 wiederholt.
Sämtliche Hinweise
und Stellungnahmen wurden aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen,
die Herr Grunwald in einer Gegenüberstellung erläutert.
Ausschussmitglied
Depker berichtet über viel Unmut seitens der Ortschaft über die Änderung im
Bebauungsplan des Flurstücks 100/9 hinsichtlich einer dargestellten Fläche im
südlichen Bereich des Flurstücks 100/9. Ein Teil des Grundstücks (Hoffläche) war
vor der Änderung als land-und forstwirtschaftliche Fläche dargestellt und ist
nun als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Sie äußert Bedenken, dass die Bauherren
nun mehr Fläche versiegeln, als erlaubt ist.
Herr Pante erklärt,
dass es sich hier lediglich um eine korrekte Darstellung des Flurstücks
handelt. Er verweist auf die erteilte Baugenehmigung des betroffenen
Grundstücks durch den Landkreis Osnabrück.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |