Der Rat beschließt:

 

1.            die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, wie folgt zu behandeln

               

                1….

                2….

                3….

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.            den Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.

 

Planungsanlass der Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf-Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei sollen die ggfs. eingetretenen baulichen und nutzungsspezifischen Änderungen bzw. Abweichungen zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen Begebenheiten bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 06.06.2022 bis zum 08.07.2022. Aufgrund von Hinweisen der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planteil und eine Umbenennung des Titels in: Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf-Ost“, 6. Änderung und Ergänzung, vorgenommen.

 

Aus diesem Grund wurde die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zwischen dem 26.09.2022 bis zum 11.11.2022 wiederholt.

 

Sämtliche Hinweise und Stellungnahmen wurden aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen, die Herr Grunwald in einer Gegenüberstellung erläutert.

 

Ausschussmitglied Depker berichtet über viel Unmut seitens der Ortschaft über die Änderung im Bebauungsplan des Flurstücks 100/9 hinsichtlich einer dargestellten Fläche im südlichen Bereich des Flurstücks 100/9. Ein Teil des Grundstücks (Hoffläche) war vor der Änderung als land-und forstwirtschaftliche Fläche dargestellt und ist nun als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Sie äußert Bedenken, dass die Bauherren nun mehr Fläche versiegeln, als erlaubt ist.

 

Herr Pante erklärt, dass es sich hier lediglich um eine korrekte Darstellung des Flurstücks handelt. Er verweist auf die erteilte Baugenehmigung des betroffenen Grundstücks durch den Landkreis Osnabrück.

 Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0