Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschussvorsitzende gibt einführende Erläuterungen. Frau Kuhlmann teilt ergänzend mit, dass die bislang gültige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2022 ausläuft. Zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Kommunen wurden die in der Vorlage genannten Punkte, die ab dem 01.01.2023 gültig sein sollten, vereinbart. Das Rechtsamt des Landkreises Osnabrück habe bei der anschließenden internen Prüfung rechtliche Bedenken geäußert. Die Bedenken beziehen sich vor allem auf die Vereinbarung, dass die nach § 117 Nds. Schulgesetz vorgesehene Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll.

 

Die rechtlichen Fragestellungen konnten noch nicht abschließend geklärt werden. Aktuell bestehe das Bestreben, eine Übergangslösung zu vereinbaren, die sicherstellen soll, dass die Kommunen im Jahr 2023 Abschläge auf die Schulsachkostenzahlungen nach § 118 Nds. Schulgesetz erhalten. Auch dieses soll über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erfolgen. Der Entwurf dazu wird noch abgestimmt und könnte im Kreistag im März 2023 beschlossen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird daher folgendes Verfahren vorgeschlagen:

-       In der heutigen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wird kein Beschluss gefasst,

-       im VA und Rat am 15.12.2022 findet keine Beratung über diesen Tagesordnungspunkt statt,

-       die Beratungen über den Abschluss einer öffentlich-rechtliche Vereinbarung können dann in den Sitzungen der politischen Gremien im März 2023 erfolgen.

 

Der Ausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren einstimmig zu.