Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 Herrn Ole van der Ahe als stimmberechtigtes Mitglied in Schulangelegenheiten für den Kinder- und Jugendausschuss benannt.

 

Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des berufenen Mitglieds des Ausschusses gemäß dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden. Er verpflichtet das anwesende berufende und beratende Ausschussmitglied Herrn van der Ahe förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Das anwesende Ausschussmitglied wird auf die ihm nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen und gebeten, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Eine Ausfertigung der gesetzlichen Bestimmungen wurde ihm ausgehändigt.