Sitzung: 15.12.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/430
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. die
Einbeziehungssatzung
gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB „In den Kämpen“ im Ortsteil Hördinghausen aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Satzungsbereiches ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsfrau Eilers sieht die Bauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen insgesamt auf einem guten Wege.
Ratsherr Helms begrüßt den Beschluss als gute Entscheidung für die Ortschaft Hördinghausen und als konsequenten Schritt in der Umsetzung des Konzeptes zur Siedlungs- und Gewerbeentwicklung 2030 in der Gemeinde Bad Essen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |