Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.    die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB „In den Kämpen“ im Ortsteil Hördinghausen aufzustellen. Der Geltungsbereich des Satzungsbereiches ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsfrau Eilers sieht die Bauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen insgesamt auf einem guten Wege.

 

Ratsherr Helms begrüßt den Beschluss als gute Entscheidung für die Ortschaft Hördinghausen und als konsequenten Schritt in der Umsetzung des Konzeptes zur Siedlungs- und Gewerbeentwicklung 2030 in der Gemeinde Bad Essen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0