Sitzung: 15.12.2022 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/434
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den
Flächennutzungsplan
im Bereich des Plangebietes im Ortsteil Eielstädt entsprechend der beigefügten
Planskizze zu ändern,
66. Änderung.
2. den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Hof Ivemeyer" aufzustellen. Der Geltungsbereich
des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Anregungen aus dem Ortsrat Eielstädt sowie aus dem Bauausschuss in den weiteren Gesprächen berücksichtigt werden sollten.
Ratsherr Lange bestätigt, dass die geplante Nachnutzung der Hofstellung sinnvoll sei. Es gelte eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse am Erhalt des dörflichen Charakters und der Schaffung von Wohnraum in Zentrumsnähe.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |