Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.    den Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebietes im Ortsteil Eielstädt entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 66. Änderung.

 

2.    den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Hof Ivemeyer" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Anregungen aus dem Ortsrat Eielstädt sowie aus dem Bauausschuss in den weiteren Gesprächen berücksichtigt werden sollten.

 

Ratsherr Lange bestätigt, dass die geplante Nachnutzung der Hofstellung sinnvoll sei. Es gelte eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Interesse am Erhalt des dörflichen Charakters und der Schaffung von Wohnraum in Zentrumsnähe.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0