28.1: Einbeziehungssatzung „In den Kämpen“, Hördinghausen

Ein Bürger weist darauf hin, dass er vor einigen Jahren einen ähnlichen Antrag für ein Grundstück in der Ortschaft Dahlinghausen gestellt habe, der abgelehnt worden sei und erkundigt sich danach, ob er den Antrag nunmehr erneut stellen und dann mit einer positiven Entscheidung rechnen könne.

 

Herr Pante erläutert, dass die Grundlage für die Entscheidung in Hördinghausen das Konzept zur Siedlungs- und Gewerbeentwicklung 2030 sei. Sofern die betreffende Fläche in Dahlinghausen in dem öffentlich beratenden Konzept ebenfalls für eine Entwicklung vorgesehen sei, könnten gerne entsprechende Gespräche geführt werden.

 

28.2: Flurbereinigung Wimmerbach

Ein Bürger äußert Kritik an dem aus seiner Sicht undemokratischen Verfahren zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens.

 

Bürgermeister Natemeyer verweist darauf, dass das Verfahren für die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren gesetzlich geregelt sei und deshalb auch rechtskonform abgearbeitet werde. Die Vorteile einer Flurbereinigung seien ausführlich dargelegt worden und insbesondere der notwendige Ausbau der Infrastruktur könne ohne die entsprechenden Fördermittel nicht realisiert werden.