Herr Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

3.1: Staatliche Anerkennung als Sole-Kurort

Die letzte Re-Zertifizierung Bad Essens als Sole-Kurort (Ort mit Sole-Kurbetrieb) habe im Jahr 2010/11 stattgefunden. Da die Zertifizierung eine Gültigkeit von zehn Jahren besitze, habe die Verwaltung Anfang 2022 einen Antrag auf Bestätigung des Prädikates durch das Nds. Wirtschaftsministerium gestellt. Am 16.11.2022 habe daraufhin ein Besuch des Ortes durch zwei Vertreter des Nds. Wirtschaftsministeriums sowie vier Vertretern des Kurortebeirates des Landes Niedersachsen stattgefunden. Neben einer Besichtigung des Aktivita SoleSpa als Kur- und Gesundheitszentrum mit Einsatz der Bad Essener Sole im Rahmen von Solebädern, der Foto-Sole-Therapie und der Sole-Inhalation, sei auch eine umfangreiche Begehung des Ortes durch die Kommission erfolgt. Am Ende des Termins habe die Kommission mündlich mitgeteilt, dass sie sich für eine Weiterführung des Kurortprädikates durch Bad Essen ohne Auflagen oder Bedingungen aussprechen werde. Der schriftliche Bescheid werde in den nächsten Wochen erwartet.

 

 

3.2: Solebohrung Harpenfeld – Austausch der Solepumpe

Seit 1994 erfolge die Förderung von Sole aus 802 m Tiefe an der Solebohrung in Harpenfeld. Ein Einsatz der Bad Essener Sole erfolge zur Herstellung des Bad Essener Urmeersalzes, im Sole-Freibad, in der SoleArena, in der Salzgrotte sowie im Aktivita SoleSpa. Ende Juli 2022 sei ein Defekt an der Pumpe aufgetreten, die in der Solebohrung in Harpenfeld aus ca. 120 m Tiefe die Sole hochpumpe. Ein Austausch der Spezialpumpe sei nach fast 30 Jahren erforderlich. Die entsprechende Bestellung sei umgehend erfolgt.  Ein Liefer- und Montagetermin sei für Ende November angekündigt worden. Mitte November habe die Verwaltung die Mitteilung erhalten, dass sich die Lieferung der Pumpe in das nächste Jahr verschieben werde. Einen garantierten Liefertermin gebe es jedoch nicht. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer sei daher Mitte November die Montage einer anderen Pumpe als Übergangslösung erfolgt.

 

In einem Bericht des Wittlager Kreisblattes sei Anfang November das Erscheinungsbild der Sole-Bohrung am Grundpatt in Harpenfeld kritisch aufgegriffen worden. Herr Meyer weist darauf hin, dass die Sole-Bohrung aus Sicht der Verwaltung eine reine technische Funktion habe. Die Überlegungen, die bei der seinerzeitigen Einhausung im Rahmen der Dorferneuerung in den 1990-er Jahren möglicherweise leitend gewesen sein könnten, spielten heute keine Rolle mehr, da das Thema Sole seit 2010 im Sole- und Kurpark in Bad Essen ausführlich erlebbar sei. Daher werde im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss überlegt, die sonstigen Anlagen wie die abgängige Beschilderung zurückzubauen und die Einhausung als Betriebsgebäude zu sanieren. Dabei solle eine Holzverkleidung des bestehenden Gebäudes als Haltekonstruktion wegen der besseren Verträglichkeit mit Sole erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel würden im Haushaltsplan 2023 veranschlagt werden.

 

 

3.3: Aktuelle Änderungen in der Gastronomie – Heuerhaus Burg Wittlage

Der gastronomische Betrieb im Heuerhaus der Burg Wittlage erfreue sich großer Beliebtheit im Rahmen von Feierlichkeiten und Versammlungen. Nach Auskunft des Betreibers müsse der Betrieb aber aufgrund der Kostenstruktur zum Jahresende 2022 eingestellt werden. Eine reine Vermietung der Räumlichkeiten für Feiern zur Selbstversorgung solle jedoch weiterhin möglich sein.

 

 

3.4: Aufstellung von Fahrradreparaturstationen in der Varus-Region

Als gemeinsames Projekt der Gemeinden in der VarusRegion (Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Belm, Bramsche und Wallenhorst) sei das Aufstellen von Fahrradreparaturstationen geplant. Es handele sich dabei um feste Stationen im Außenbereich, die mit zahlreichen Werkzeugen für die Fahrradreparatur (frostsichere Luftpumpe für alle gängigen Fahrradventile, Schraubendreher, Imbussschlüssel, Maulschlüssel, Mantelheber etc.) ausgestattet seien. Die Aufstellung der Stationen sei Anfang Dezember erfolgt. Standorte in der Gemeinde Bad Essen seien an der Lindenapotheke und am Dorfplatz Harpenfeld. Die entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werde zeitnah erfolgen.

 

 

3.5: Präventionswoche in Bad Essen

Auf Initiative des Nds. Heilbäderverbandes solle das Präventionsangebot in den Kurorten und Heilbädern intensiviert werden. In der Vergangenheit sei dies eher den größeren und leistungsstärkeren Kurorten vorbehalten gewesen. Jetzt habe sich auch der Sole-Kurort Bad Essen inhaltlich mit diesem Thema befasst. Das Ergebnis sei die Ausarbeitung einer Präventionswoche „Gesundheitswandern.Spezial“ mit Wanderungen, Aquagymnastik, Yoga, Ernährungskurs und Kochangebot etc. in Kooperation mit dem Aktivita SoleSpa sowie dem Hotel Müllers im Waldquartier und Högers Hotel. Es seien Termine für März bis Oktober 2023 geplant. Nach Aussage der Tourist-Information sei bereits eine Resonanz auf dieses zusätzliche Angebot festzustellen.

 

Ratsherr Haasis erkundigt sich nach der Situation der Postagentur in Bad Essen, wenn der jetzige Standort Anfang 2023 aufgegeben werde. Herr Meyer teilt mit, dass die Verwaltung in Gesprächen mit der Post sei. Beiderseitiges Ziel sei es, das Angebot einer Postagentur in der Ortschaft Bad Essen möglichst übergangslos sicherzustellen. Dabei seien für die potentiellen neuen Betreiber sicherlich auch die angebotenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Deutschen Post ausschlaggebend.

 

Ratsherr Haasis erkundigt sich zudem danach, ob das Reisebüro Winkelmann noch DB-Fahrkarten verkaufe. Dies sei nach Aussage von Ausschussmitgliedern nicht mehr der Fall. Das Reisebüro müsse aus wirtschaftlichen Gründen einen Aufschlag auf den Kartenpreis nehmen, den die Kunden in der Regel nicht bereit seien zu zahlen. Ratsherr Haasis bedauert, dass es damit in der gesamten Gemeinde nicht mehr möglich sei, Bahnfahrkarten zu erwerben und die Kunden gezwungen seien, auf das Onlineangebot der Bahn zurückzugreifen.

 

Herr Lüke setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.6: Energiekosten

Die Gemeinde Bad Essen beziehe Strom und Gas für ihre Liegenschaften auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung aktuell von der Teutoburger Energie Netzwerk eG mit Sitz in Hagen aTW. (TEN). Ende vergangener Woche habe die TEN die für das Jahr 2023 geltenden Arbeitspreise für Strom und Gas mitgeteilt. Der Arbeitspreis für Strom werde demnach 40,146 Ct/kWh betragen. Der Arbeitspreis für Gas betrage 14,789 Ct/kWh. Die steigenden Bezugspreise für Strom und Gas hätten somit auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Bad Essen und würden zusätzliche Kosten von rd. 550.000 € für das Jahr 2023 bedeuten.

 

3.7: Umsatzsteuerrecht für Kommunen

Bereits mehrfach sei in den vergangenen Jahren über das Thema der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen berichtet worden. Nach dem bisherigen Recht seien Kommunen nur für ihre Betriebe gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. In der Gemeinde Bad Essen seien dies das Hallenbad, das Freibad, der Soleverkauf und der Hafenbetrieb, mit dem Kanalhafen Wehrendorf und der Marina Bad Essen. Diese steuerrechtlichen Regelungen seien allerdings nicht vereinbar mit dem bestehenden Europarecht. Daraufhin sei bereits im Jahr 2015 das Umsatzsteuergesetz geändert worden und ein neuer § 2b eingeführt worden. Die Gesetzesänderung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2017. Prinzipiell würden damit jetzt für Kommunen beim Umsatzsteuerrecht dieselben Regeln gelten, wie für andere private Unternehmer auch. Nach dem bisherigen Recht seien Kommunen also prinzipiell umsatzsteuerbefreit und nur in Ausnahmefällen als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Nach dem neuen Recht seien Kommunen prinzipiell umsatzsteuerpflichtig und würden nur in Ausnahmefällen nicht als Unternehmer gelten, insbesondere, wenn sie hoheitliche Tätigkeiten ausüben (z.B. Pass- und Meldewesen).

 

Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2015 habe eine Optionsregelung enthalten, nach der die Kommunen erklären konnten, die neuen Umsatzsteuerregeln erst ab dem 01.01.2021 anzuwenden. Von dieser Option habe die Gemeinde Bad Essen durch Ratsbeschluss vom 15.12.2016 Gebrauch gemacht. Mit dem 1. Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 sei der Optionszeitraum dann bis zum 01.01.2023 verlängert worden.

 

Nachdem sich die Verwaltung nunmehr auf die Anwendung des neuen Steuerrechts ab dem Jahr 2023 vorbereitet habe, sei im Entwurf des Jahressteuergesetzes eine erneute Verlängerung des Optionszeitraumes bis zum 01.01.2025 aufgenommen worden. Das Gesetz sei am 02.12.2022 vom Bundestag beschlossen worden und stehe für den 16.12.2022 zur Beratung im Bundesrat an. Sofern die Gemeinde die Optionsregelung nicht verlängern und bereits zum 01.01.2023 auf die Anwendung des neuen Rechts umsteigen wolle, müsse sie dafür einen entsprechenden Ratsbeschluss fassen. Dies könnte noch in der Ratssitzung am 15.12.2022 erfolgen und damit vor der Beschlussfassung im Bundesrat.

 

Verwaltungsintern sei daraufhin abgewogen worden, ob die Umstellung bereits zum Jahr 2023 erfolgen solle. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Anwendungsfragen mit der Finanzverwaltung noch nicht geklärt seien und für das Jahr 2023 keine Projekte geplant seien, die der Gemeinde eine Gelegenheit zum Vorsteuerabzug in größerem Umfang bieten würden, sei die Entscheidung gefallen, die Optionsregelung erneut in Anspruch zu nehmen. Eine Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht solle dann zum 01.01.2024 geprüft werden. 

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

3.8: Angebot muslimischer Bestattungen in der Gemeinde Bad Essen

Das Thema sei bereits in den vergangenen Sitzungen mehrfach behandelt worden. Seitens der Verwaltung seien die rechtlichen Sachverhalte geprüft und Erfahrungsberichte von anderen Friedhofsbetreibern eingeholt worden. Offene Fragen bestehen insbesondere noch in den Bereichen der Durchführung von Bestattungen inkl. Abschiednahme der Angehörigen, der räumlichen Trennung auf den Friedhöfen sowie der Grabpflege. Diese sollen zu Beginn des kommenden Jahres mit Vertreter/innen des Moscheevereins Linne besprochen werden.