Sitzung: 13.12.2022 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Herr Meyer
erstattet den Verwaltungsbericht:
3.1: Staatliche Anerkennung als Sole-Kurort
Die letzte
Re-Zertifizierung Bad Essens als Sole-Kurort (Ort mit Sole-Kurbetrieb) habe im
Jahr 2010/11 stattgefunden. Da die Zertifizierung eine Gültigkeit von zehn Jahren
besitze, habe die Verwaltung Anfang 2022 einen Antrag auf Bestätigung des
Prädikates durch das Nds. Wirtschaftsministerium gestellt. Am 16.11.2022 habe
daraufhin ein Besuch des Ortes durch zwei Vertreter des Nds.
Wirtschaftsministeriums sowie vier Vertretern des Kurortebeirates des Landes
Niedersachsen stattgefunden. Neben einer Besichtigung des Aktivita SoleSpa als
Kur- und Gesundheitszentrum mit Einsatz der Bad Essener Sole im Rahmen von
Solebädern, der Foto-Sole-Therapie und der Sole-Inhalation, sei auch eine
umfangreiche Begehung des Ortes durch die Kommission erfolgt. Am Ende des
Termins habe die Kommission mündlich mitgeteilt, dass sie sich für eine
Weiterführung des Kurortprädikates durch Bad Essen ohne Auflagen oder
Bedingungen aussprechen werde. Der schriftliche Bescheid werde in den nächsten
Wochen erwartet.
3.2: Solebohrung Harpenfeld – Austausch der
Solepumpe
Seit 1994 erfolge
die Förderung von Sole aus 802 m Tiefe an der Solebohrung in Harpenfeld. Ein
Einsatz der Bad Essener Sole erfolge zur Herstellung des Bad Essener
Urmeersalzes, im Sole-Freibad, in der SoleArena, in der Salzgrotte sowie im
Aktivita SoleSpa. Ende Juli 2022 sei ein Defekt an der Pumpe aufgetreten, die
in der Solebohrung in Harpenfeld aus ca. 120 m Tiefe die Sole hochpumpe. Ein
Austausch der Spezialpumpe sei nach fast 30 Jahren erforderlich. Die
entsprechende Bestellung sei umgehend erfolgt.
Ein Liefer- und Montagetermin sei für Ende November angekündigt worden.
Mitte November habe die Verwaltung die Mitteilung erhalten, dass sich die
Lieferung der Pumpe in das nächste Jahr verschieben werde. Einen garantierten
Liefertermin gebe es jedoch nicht. In Abstimmung mit dem Auftragnehmer sei
daher Mitte November die Montage einer anderen Pumpe als Übergangslösung
erfolgt.
In einem Bericht
des Wittlager Kreisblattes sei Anfang November das Erscheinungsbild der
Sole-Bohrung am Grundpatt in Harpenfeld kritisch aufgegriffen worden. Herr
Meyer weist darauf hin, dass die Sole-Bohrung aus Sicht der Verwaltung eine
reine technische Funktion habe. Die Überlegungen, die bei der seinerzeitigen
Einhausung im Rahmen der Dorferneuerung in den 1990-er Jahren möglicherweise
leitend gewesen sein könnten, spielten heute keine Rolle mehr, da das Thema
Sole seit 2010 im Sole- und Kurpark in Bad Essen ausführlich erlebbar sei.
Daher werde im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss überlegt, die
sonstigen Anlagen wie die abgängige Beschilderung zurückzubauen und die
Einhausung als Betriebsgebäude zu sanieren. Dabei solle eine Holzverkleidung
des bestehenden Gebäudes als Haltekonstruktion wegen der besseren
Verträglichkeit mit Sole erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel würden im
Haushaltsplan 2023 veranschlagt werden.
3.3: Aktuelle Änderungen in der Gastronomie
– Heuerhaus Burg Wittlage
Der gastronomische
Betrieb im Heuerhaus der Burg Wittlage erfreue sich großer Beliebtheit im
Rahmen von Feierlichkeiten und Versammlungen. Nach Auskunft des Betreibers
müsse der Betrieb aber aufgrund der Kostenstruktur zum Jahresende 2022
eingestellt werden. Eine reine Vermietung der Räumlichkeiten für Feiern zur
Selbstversorgung solle jedoch weiterhin möglich sein.
3.4: Aufstellung von
Fahrradreparaturstationen in der Varus-Region
Als gemeinsames
Projekt der Gemeinden in der VarusRegion (Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln,
Belm, Bramsche und Wallenhorst) sei das Aufstellen von
Fahrradreparaturstationen geplant. Es handele sich dabei um feste Stationen im
Außenbereich, die mit zahlreichen Werkzeugen für die Fahrradreparatur
(frostsichere Luftpumpe für alle gängigen Fahrradventile, Schraubendreher,
Imbussschlüssel, Maulschlüssel, Mantelheber etc.) ausgestattet seien. Die
Aufstellung der Stationen sei Anfang Dezember erfolgt. Standorte in der
Gemeinde Bad Essen seien an der Lindenapotheke und am Dorfplatz Harpenfeld. Die
entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werde zeitnah erfolgen.
3.5: Präventionswoche in Bad Essen
Auf Initiative des
Nds. Heilbäderverbandes solle das Präventionsangebot in den Kurorten und
Heilbädern intensiviert werden. In der Vergangenheit sei dies eher den größeren
und leistungsstärkeren Kurorten vorbehalten gewesen. Jetzt habe sich auch der
Sole-Kurort Bad Essen inhaltlich mit diesem Thema befasst. Das Ergebnis sei die
Ausarbeitung einer Präventionswoche „Gesundheitswandern.Spezial“ mit
Wanderungen, Aquagymnastik, Yoga, Ernährungskurs und Kochangebot etc. in
Kooperation mit dem Aktivita SoleSpa sowie dem Hotel Müllers im Waldquartier
und Högers Hotel. Es seien Termine für März bis Oktober 2023 geplant. Nach
Aussage der Tourist-Information sei bereits eine Resonanz auf dieses
zusätzliche Angebot festzustellen.
Ratsherr Haasis
erkundigt sich nach der Situation der Postagentur in Bad Essen, wenn der
jetzige Standort Anfang 2023 aufgegeben werde. Herr Meyer teilt mit, dass die
Verwaltung in Gesprächen mit der Post sei. Beiderseitiges Ziel sei es, das
Angebot einer Postagentur in der Ortschaft Bad Essen möglichst übergangslos
sicherzustellen. Dabei seien für die potentiellen neuen Betreiber sicherlich
auch die angebotenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Deutschen Post
ausschlaggebend.
Ratsherr Haasis
erkundigt sich zudem danach, ob das Reisebüro Winkelmann noch DB-Fahrkarten
verkaufe. Dies sei nach Aussage von Ausschussmitgliedern nicht mehr der Fall.
Das Reisebüro müsse aus wirtschaftlichen Gründen einen Aufschlag auf den
Kartenpreis nehmen, den die Kunden in der Regel nicht bereit seien zu zahlen.
Ratsherr Haasis bedauert, dass es damit in der gesamten Gemeinde nicht mehr
möglich sei, Bahnfahrkarten zu erwerben und die Kunden gezwungen seien, auf das
Onlineangebot der Bahn zurückzugreifen.
Herr Lüke setzt den
Verwaltungsbericht fort:
3.6: Energiekosten
Die Gemeinde Bad
Essen beziehe Strom und Gas für ihre Liegenschaften auf Grundlage einer
europaweiten Ausschreibung aktuell von der Teutoburger Energie Netzwerk eG mit
Sitz in Hagen aTW. (TEN). Ende vergangener Woche habe die TEN die für das Jahr
2023 geltenden Arbeitspreise für Strom und Gas mitgeteilt. Der Arbeitspreis für
Strom werde demnach 40,146 Ct/kWh betragen. Der Arbeitspreis für Gas betrage
14,789 Ct/kWh. Die steigenden Bezugspreise für Strom und Gas hätten somit auch
finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Bad Essen und würden zusätzliche
Kosten von rd. 550.000 € für das Jahr 2023 bedeuten.
3.7: Umsatzsteuerrecht für Kommunen
Bereits mehrfach
sei in den vergangenen Jahren über das Thema der Umsatzsteuerpflicht für
Kommunen berichtet worden. Nach dem bisherigen Recht seien Kommunen nur für
ihre Betriebe gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. In der Gemeinde Bad Essen
seien dies das Hallenbad, das Freibad, der Soleverkauf und der Hafenbetrieb,
mit dem Kanalhafen Wehrendorf und der Marina Bad Essen. Diese steuerrechtlichen
Regelungen seien allerdings nicht vereinbar mit dem bestehenden Europarecht.
Daraufhin sei bereits im Jahr 2015 das Umsatzsteuergesetz geändert worden und
ein neuer § 2b eingeführt worden. Die Gesetzesänderung erfolgte mit Wirkung zum
01.01.2017. Prinzipiell würden damit jetzt für Kommunen beim Umsatzsteuerrecht
dieselben Regeln gelten, wie für andere private Unternehmer auch. Nach dem
bisherigen Recht seien Kommunen also prinzipiell umsatzsteuerbefreit und nur in
Ausnahmefällen als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Nach dem neuen Recht
seien Kommunen prinzipiell umsatzsteuerpflichtig und würden nur in
Ausnahmefällen nicht als Unternehmer gelten, insbesondere, wenn sie hoheitliche
Tätigkeiten ausüben (z.B. Pass- und Meldewesen).
Die Änderung des
Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2015 habe eine Optionsregelung enthalten, nach der
die Kommunen erklären konnten, die neuen Umsatzsteuerregeln erst ab dem
01.01.2021 anzuwenden. Von dieser Option habe die Gemeinde Bad Essen durch
Ratsbeschluss vom 15.12.2016 Gebrauch gemacht. Mit dem 1.
Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 sei der Optionszeitraum dann bis zum
01.01.2023 verlängert worden.
Nachdem sich die
Verwaltung nunmehr auf die Anwendung des neuen Steuerrechts ab dem Jahr 2023
vorbereitet habe, sei im Entwurf des Jahressteuergesetzes eine erneute
Verlängerung des Optionszeitraumes bis zum 01.01.2025 aufgenommen worden. Das
Gesetz sei am 02.12.2022 vom Bundestag beschlossen worden und stehe für den
16.12.2022 zur Beratung im Bundesrat an. Sofern die Gemeinde die
Optionsregelung nicht verlängern und bereits zum 01.01.2023 auf die Anwendung
des neuen Rechts umsteigen wolle, müsse sie dafür einen entsprechenden
Ratsbeschluss fassen. Dies könnte noch in der Ratssitzung am 15.12.2022 erfolgen
und damit vor der Beschlussfassung im Bundesrat.
Verwaltungsintern
sei daraufhin abgewogen worden, ob die Umstellung bereits zum Jahr 2023
erfolgen solle. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Anwendungsfragen mit der
Finanzverwaltung noch nicht geklärt seien und für das Jahr 2023 keine Projekte
geplant seien, die der Gemeinde eine Gelegenheit zum Vorsteuerabzug in größerem
Umfang bieten würden, sei die Entscheidung gefallen, die Optionsregelung erneut
in Anspruch zu nehmen. Eine Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht solle
dann zum 01.01.2024 geprüft werden.
Der Ausschuss nimmt
die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
3.8: Angebot muslimischer Bestattungen in
der Gemeinde Bad Essen
Das Thema sei
bereits in den vergangenen Sitzungen mehrfach behandelt worden. Seitens der
Verwaltung seien die rechtlichen Sachverhalte geprüft und Erfahrungsberichte
von anderen Friedhofsbetreibern eingeholt worden. Offene Fragen bestehen
insbesondere noch in den Bereichen der Durchführung von Bestattungen inkl. Abschiednahme
der Angehörigen, der räumlichen Trennung auf den Friedhöfen sowie der
Grabpflege. Diese sollen zu Beginn des kommenden Jahres mit Vertreter/innen des
Moscheevereins Linne besprochen werden.