Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:

 

3.1:     Erneuter Ausbau des Bornwegs in Bad Essen

Nach fast elf Monaten Bauzeit wurde Anfang dieses Jahres die Baumaßnahme zum erneuten Ausbau des Bornwegs in Bad Essen durch die Firma Wübker aus Damme abgeschlossen. Festgestellte Mängel aufgrund von Vorabnahme-Terminen mussten bzw. werden noch aktuell beseitigt. Eine Endabnahme soll nun kurzfristig erfolgen. Innerhalb der sehr umfangreichen Baumaßnahme wurden fast sämtliche Versorgungsleitungen der verschiedenen Versorgungsträger neben dem allgemeinen Straßenausbau erneuert. Nach Vorlage der Schlussrechnung, die im April erwartet wird, kann dann die Endabrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgen.

 

3.2:     Endausbau des Baugebietes „Maschweg“, Eielstädt

Anfang August letzten Jahres wurde durch die Firma Dallmann aus Bramsche der Endausbau der Erschließungsstraßen im Baugebiet „Maschweg“, welches durch die NLG vor rd. drei Jahren erschlossen wurde, begonnen. Ende vergangenen Jahres konnten die Arbeiten bis auf kleinere Ausstattungsdetails abgeschlossen werden. Am 24.02.2023 wurde mit Vertretern des Erschließungsträgers und der Baufirma die Gesamtmaßnahme abgenommen. Im Eingangsbereich des Baugebietes ist an der Straße „Obrockskamp“ ein Minikreisverkehrsplatz angelegt worden. Das Baugebiet selbst erhielt Fahrbahnen in Asphaltbauweise, unterbrochen mit aufgepflasterten Straßeneinengungen und beidseitig in Pflaster angelegten Gehwegen.

 

3.3:     Erschließung des Baugebiets „Südlich Friedrichstraße“, Lockhausen

Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Südlich Friedrichstraße“ in Lockhausen sollten eigentlich noch Ende letzten Jahres mit Erstellung der Baustraße abgeschlossen werden. Aufgrund der Witterungsverhältnisse und dem dort empfindlichen Boden sowie auch der Nichtverfügbarkeit der Fachunternehmen für den Einbau von Versorgungsleitungen haben sich die Arbeiten verzögert. So ist nun vorgesehen, dass alle Arbeiten einschließlich der Herstellung der Baustraße bis Ende März fertiggestellt werden sollen.

 

3.4:     Geplantes Flurbereinigungsverfahren „Wimmerbach“

Am 17.01.2023 fand in der Mehrzweckhalle Wimmer die 2. Informationsveranstaltung zum geplanten Flurbereinigungsverfahren „Wimmerbach“ statt. Neben Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung nahmen auch der Geschäftsführer des Unterhaltungsverbandes, Herr Bühning, sowie Vertreter der Gemeinde Bad Essen teil. Innerhalb der sehr gut besuchten Veranstaltung mit rd. 160 Teilnehmern wurden noch einmal die Grundlagen eines möglichen Flurbereinigungsverfahrens und die damit verbundenen Ziele vorgestellt. Insbesondere die mit der Flurbereinigung angestrebte Gewässerentwicklung wurde von Herrn Bühning innerhalb einer Präsentation erläutert. Danach wurden die Ergebnisse des Arbeitskreises, welcher in den letzten rd. sieben Monaten fünf Mal getagt hat, vorgestellt. So sollen im geplanten Verfahrensgebiet rd. 17 km ländliche Wege in der ersten und rd. 7 km Wege in der zweiten Priorität ausgebaut werden. Um die enormen finanziellen Mittel hierfür darzustellen, wurde den Grundeigentümern erläutert, dass das geplante Flurbereinigungsgebiet in zwei Verfahrensgebiete, Wimmerbach-West und Wimmerbach-Ost, aufgeteilt werden soll. Hierzu wurde bereits in der Dezember-Ratssitzung berichtet. Mit der Aufteilung des Verfahrensgebietes ist nun die Möglichkeit eröffnet, insgesamt 4 Mio. Euro an Fördermitteln für die beiden Verfahren einzuwerben.

 

Innerhalb der Veranstaltung gab es durchaus auch kritische Stimmen. Jedoch wurde deutlich, dass eine große Mehrheit das geplante Verfahren unterstützt. Nach derzeitigem Stand wird von Seiten des Amtes für regionale Landesentwicklung davon ausgegangen, dass der im Flurbereinigungsverfahren oft kritisierte Landabzug bei nur ca. 0,2 – 0,3% erwartet wird. Zudem soll der Beitrag zwischen 200 - 230 €/ha liegen. Bis zur Sommerpause dieses Jahres werden nun Fachbüros beauftragt, um die für den Ausbau vorgesehenen landwirtschaftlichen Wege auf Schadstoffe und den gegebenen Aufbau zu überprüfen. Zudem werden Fachgutachten erstellt, die auf die mögliche Kompensation und deren Umfang nach Umsetzung der Flurbereinigung eingehen. Zudem wird der Arbeitskreis die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisieren und noch weiter ausarbeiten. Alle hieraus entstehenden Informationen werden vom ArL in zwei Anträge eingearbeitet, die dann dem Ministerium zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit einer möglichen Einleitung des Verfahrens wird aber erst im Frühjahr nächsten Jahres gerechnet. Bis zum Abschluss des Gesamtverfahrens können durchaus gut zehn Jahre vergehen.

 

3.5:     Geplante Kreisstraßenspange zwischen Hüseder Straße und Lindenstraße

Innerhalb eines informellen Austauschgespräches zur geplanten Spangenverbindung zwischen der Hüseder Straße (K 409) und Lindenstraße (K 410) in Eielstädt mit Vertretern des Amtes für Kreisstraßen beim Landkreis Osnabrück wurde am 20.01.2023 der aktuelle Vorplanungsstand vorgestellt. Geplant ist eine neue Nord-/Südverbindung, beginnend vor der Ortschaft Eielstädt in Richtung Norden bis zur jetzigen Zufahrtssituation zum Netto-Markt an der Lindenstraße. Die geplante Spange soll als Kreisstraße mit einer Breite von 6,50 m und einem abgesetzten Radweg auf der Ostseite für eine Entlastung der Ortschaft Bad Essen sorgen. Verkehre aus Richtung Hüsede bekommen somit die Möglichkeit, über die neue Spange, die Lindenstraße und die Straße „Am Laikamp“ direkter auf die B 65 geführt zu werden. Durch die Spange werden der Abschnitt Hüseder Straße bis zur Lindenstraße abgehängt und der Verkehr Richtung Bundesstraße nicht mehr durch den Ortskern gelenkt.

 

Der Landkreis Osnabrück wird bis Mitte des Jahres dem Kreistag eine Vorlage vorlegen, in der die weitere Detailplanung der Spange und angrenzender Straßenabschnitte mit den weiteren Verfahrensschritten bis zum Bau der Straße als Beschluss vorgelegt werden. Die Aufgabe der Gemeinde Bad Essen wird darin bestehen, eine gegebenenfalls erforderliche Umgestaltung auf dem abgehängten Teil der Hüseder Straße planerisch umzusetzen.

 

Sollte der Vorlage im Kreistag gefolgt werden, könnten die Planungen konkretisiert und entsprechende Förderanträge für die Umsetzung gestellt werden. Da auch ein Planfeststellungverfahren als notwendig erachtet wird, kann eine bauliche Umsetzung nicht vor 2026 erfolgen.

 

Die geplanten Umgestaltungsideen für den Ortskern Bad Essen mit gegebenenfalls gravierenden Auswirkungen auf Geschwindigkeit und Führung von Verkehren wäre nach Ansicht des Landkreises erst nach Fertigstellung der Spangenverbindung vorstellbar.

 

3.6:     LEADER-Region Wittlager Land

Am 09.01.2023 fand die konstituierende Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Wittlager Land (LAG) im LEADER Prozess statt. Zum Vorsitzenden der LAG-Gruppe wurde Herr Bürgermeister Erik Ballmeyer und als sein Stellvertreter Herr Ivo Neuber gewählt. Die LAG ist das zentrale Gremium der LEADER-Region. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Bürgern aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt, wobei die Anzahl der gesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern größer ist als die der kommunalen. Somit besteht die LAG aus drei stimmberechtigten Bürgermeistern und vier Bürgern aus dem Wittlager Land. Das im Förderzeitraum von 2023 bis 2027 zur Verfügung stehende Budget von rd. 1 Mio. Euro soll für eingereichte und förderwürdige Projekte und die laufenden Kosten, insbesondere des Regionalmanagements, verwandt werden. Wer interessante Ideen fördern oder umsetzen möchte, wendet sich zurzeit an das Übergangsregionalmanagement, da aktuell noch eine entsprechende Ausschreibung für das endgültige Regionalmanagement läuft.

 

3.7:     Glasfaserausbau in Lintorf

Nach der positiven Vorvermarktung für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Ortschaft Lintorf wurde durch die Westnetz Mitte September vergangenen Jahres die Baufirma Renken Tiefbau GmbH aus Neuwied mit dem Ausbau beauftragt. Nach Beginn im Bereich des Baugebietes „An der Apke“ teilte die Baufirma Renken ihre Insolvenz mit und stellte die Arbeiten ein. Anfang Januar wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass nun die Firma S-Tel aus Münster die Erschließung weiterführt. Der Bauzeitenplan hat sich hierdurch erheblich nach hinten verschoben. So wird aktuell davon ausgegangen, dass alle Hauptleitungen für das neue Glasfasernetz bis Ostern hergestellt sein könnten. Danach erfolgen die einzelnen Hausanschlüsse.

 

3.8:     Glasfaserausbau in den Ortschaften Dahlinghausen, Hördinghausen, Rabber und Wimmer

Zum Thema des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in den Ortschaften Dahlinghausen, Hördinghausen, Rabber und Wimmer war im vergangenen Jahr zu berichten, dass die erforderliche Vorvermarktungsquote von 45% bis Ende November in keiner Ortschaft erreicht werden konnte. Die Westnetz hat daraufhin den Vermarktungszeitraum bis Ende des Jahres verlängert und die Werbung in den Ortschaften erhöht. Anfang Januar wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Vorvermarktungsquoten in den Ortsteilen Dahlinghausen, Hördinghausen und Wimmer erreicht werden konnten. In Rabber wurden die 45% nicht erreicht. Dennoch hat sich die Westnetz entschlossen, in allen angefragten Ortschaften einen Ausbau vorzunehmen. Aktuell finden die Ausschreibungen für den umfangreichen Ausbau statt. Es wird davon ausgegangen, dass im 2. Quartal 2023 mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann.

 

3.9:     Glasfaserausbau des Landkreises Osnabrück, Baulos 16

Bereits im vergangenen Jahr wurde durch den Landkreis Osnabrück der Glasfaserausbau im sogenannten Baulos 16 begonnen. Hier liegen unterversorgte Gebiete im ländlichen Außenbereich von Bad Essen, Ostercappeln, Bissendorf und Bohmte. In den vergangenen Monaten fand ein Ausbau von Trassen mit Erstellung von Hausanschlüssen im Bereich des Wehrendorfer und Bad Essener Berges statt. Der vom Bund, Land und Landkreis Osnabrück geförderte Ausbau erschließt die sogenannten „weißen Flecken“, die aktuell verfügbare Bandbreiten von weniger als 30 Megabit/Sek. aufweisen. Ein Abschluss aller Arbeiten wird nicht vor Herbst dieses Jahres erwartet.

 

3.10:         Glasfaserausbau in der Ortschaft Hüsede

Wie Anfang Februar auch der Presse im Wittlager Kreisblatt zu entnehmen war, plant die Westnetz für die Ortschaft Hüsede einen eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bis zum 30.04.2023 muss eine Vorvermarktungsquote von 50% erreicht werden, um bei einem Ausbau für rd. 140 Privathaushalte und Unternehmen vom Glasfaserausbau profitieren zu können. Auskünfte gibt es online unter: www.eon-highspeed.com/huesede oder auch an den geplanten Beratertagen am 06., 13. und 20. März 2023 im Dorfgemeinschaftshaus, jeweils von 15:00 bis 20:00 Uhr.

 

3.11:         Offshore-Netzanbindungssysteme LanWin1 und LanWin3

Mit Schreiben vom 20.01.2023 hat die Amprion GmbH mitgeteilt, dass sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen zu den geplanten Offshore- Netzanbindungssystemen LanWin1 und LanWin3 kürzlich durch den Flächenentwicklungsplan des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie verändert haben. Die Gemeinde Bad Essen ist durch die Hochspannungsgleichstromleitung LanWin1 betroffen, die von Norden aus als Erdleitung in das Wittlager Land geführt wird und über eine Konverterstation im Bereich der Gemeinden Ostercappeln und Bohmte dann als Freileitung in das Umspannwerk Wehrendorf geführt wird. Nach den bisherigen Plänen des Bundes werde eine Inbetriebnahme 2031 angestrebt. Diese soll jetzt auf 2029 vorverlegt werden. Die Bundesregierung strebt einen deutlich schnelleren Ausbau der Offshore- Windenergie an als ursprünglich geplant. So sollen laut „Windenergie an Land-Gesetz“ im Jahre 2030 bereits 30 Gigawatt an Offshore-Windenergie installiert werden, was einer Erhöhung um 10 Gigawatt entspreche. Neben diesem Ziel muss dann auch die Leistung entsprechend nach Süden geleitet werden. Zusätzlich kommt es zu einer Namensänderung, LanWin1 wird künftig unter dem Namen BalWin1 geführt. Die Projektnamen von Offshore-Netzanbindungssystemen sind traditionell an die anzuschließenden Windparkflächen in der Nordsee gekoppelt. So gibt es beispielsweise das sogenannte LanWin-Cluster mit den Windparkgebieten 11 und 12 oder nun das BalWin-Cluster mit den Gebieten 9 und 10. Da die entsprechenden Gebiete vor der Insel Baltrum liegen, ist die Namensänderung vorgenommen worden.

 

3.12:         Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Leitung von Wehrendorf nach Gütersloh

Mit Schreiben vom 20.01.2023 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt, dass für das Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung von Wehrendorf nach Gütersloh im Abschnitt der Umspannanlage Lüstringen bis zur Umspannanlage Wehrendorf die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht und Stellungnahme veröffentlicht worden sind. Neben der Bereitstellung im Internet auf der Seite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist auch ein Satz der Planunterlagen in ausgedruckter Form der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt worden. Bis Ende März ist zu den vorgelegten Planunterlagen Stellung zu nehmen.

 

Die bestehende Doppelfreileitungstrasse erreicht den Bereich Wehrendorf auf gleicher Trasse, verschwenkt südlich des Mittellandkanals nach Westen, sodass nun auch die Gemeinde Bohmte vom Neubau der 380-kV-Trasse betroffen ist und die Ortschaft Wehrendorf entlastet wird. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist diese Verschiebung nach Westen zu begrüßen.

 

 

Ausschussvorsitzender Bornhorst stellt den Bericht zur Diskussion.

 

Zu 3.5:

Ausschussmitglied Helms erkundigt sich danach, wie der Bereich des Ortskerns von Eielstädt zurzeit überplant sei. Nach Auskunft von Herrn Pante lägen die Flächen hauptsächlich im Innenbereich, der von landwirtschaftlichen Hofstellen geprägt sei. Die Ortschaft Eielstädt sei für diesen Abschnitt mit dem Auftrag, hier eine Überplanung vorzunehmen, an die Verwaltung herangetreten.

 

Ausschussmitglied Bühning spricht sich dafür aus, einen Beschluss zu formulieren und zu fassen, der gegenüber dem Landkreis nochmals deutlich mache, dass die Spange seitens der Gemeinde ausdrücklich gewünscht werde und sehr wichtig sei, da sie Verkehrsentlastungen für die Ortschaft Eielstädt und den Ortskern Bad Essen bedeute.

 

Herr Pante erläutert, dass die Gemeinde am formellen Verfahren beteiligt werde, sobald die Beschlussvorlage für den Kreistag vorliege. Dann sei die Gelegenheit der Gemeinde, die Spange zu befürworten, gegebenenfalls sogar mit einem Ratsbeschluss.

 

Zu 3.12:

Ausschussmitglied Bühning erkundigt sich, ob die beiden bestehenden alten Leitungstrassen zurückgebaut werden. Herr Pante bejaht dies.