Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.   den Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Herr Grunwald berichtet, dass die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden haben. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden betrachtet. Herr Grunwald empfiehlt, als Ergebnis den vorliegenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Ausschussmitglied Eilers macht darauf aufmerksam, dass in den textlichen Festsetzungen der Abschnitt C fehle. Dieser beinhalte in anderen Bebauungsplänen Hinweise zum Trinkwassergewinnungsgebiet sowie ökologische Bau- und Nutzungsempfehlungen. Da es sich um eine Fläche für den Gemeinbedarf im Eigentum der Gemeinde handele, könne hier darauf verzichtet werden. Die Gemeinde müsse als Bauherr aber gleichwohl und insbesondere darauf achten, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

 

Ausschussmitglied Wagener weist auf den positiven Effekt der Planungen für die benachbarte Freiwillige Feuerwehr hin. Die Parkplatzsituation werde sich deutlich entspannen. Möglicherweise ergebe sich durch die Nähe zur Kindertagesstätte sogar ein Nachwuchsgewinn.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0