Sitzung: 02.03.2023 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/456
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, wie folgt zu
behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 21.1 „Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, bestehend aus
Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung
mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als
Satzung.
Nach kurzer
Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr
Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Herr Grunwald
berichtet, dass die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange stattgefunden haben. Die eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen wurden betrachtet. Herr Grunwald empfiehlt, als
Ergebnis den vorliegenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.
Ausschussmitglied
Eilers macht darauf aufmerksam, dass in den textlichen Festsetzungen der
Abschnitt C fehle. Dieser beinhalte in anderen Bebauungsplänen Hinweise zum
Trinkwassergewinnungsgebiet sowie ökologische Bau- und Nutzungsempfehlungen. Da
es sich um eine Fläche für den Gemeinbedarf im Eigentum der Gemeinde handele,
könne hier darauf verzichtet werden. Die Gemeinde müsse als Bauherr aber
gleichwohl und insbesondere darauf achten, dass alle Aspekte berücksichtigt
werden.
Ausschussmitglied Wagener weist auf den positiven Effekt der
Planungen für die benachbarte Freiwillige Feuerwehr hin. Die Parkplatzsituation
werde sich deutlich entspannen. Möglicherweise ergebe sich durch die Nähe zur
Kindertagesstätte sogar ein Nachwuchsgewinn.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |