Sitzung: 02.03.2023 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/462
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.
die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung) durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug
dargestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage und zeigt die
Abgrenzung des Plangebietes auf. Der Vorhabenträger beabsichtige die
Realisierung des Bauvorhabens „Service-Wohnen-Gesundheit“. Dies beinhalte den
Neubau eines Gebäudes mit Artpraxen, einer Apotheke, mehreren Seniorenwohnungen
und sonstigen Wohnungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werde die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben auf den Weg
gebracht.
Ausschussmitglied
Eilers weist darauf hin, wie wichtig es sei, bei der späteren Entwicklung des
Bebauungsplanes die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ökologischer
Baubelange und Naturschutzfragen zu nutzen.
Der Ausschuss fasst
den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |