Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung) durchzuführen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage und zeigt die Abgrenzung des Plangebietes auf. Der Vorhabenträger beabsichtige die Realisierung des Bauvorhabens „Service-Wohnen-Gesundheit“. Dies beinhalte den Neubau eines Gebäudes mit Artpraxen, einer Apotheke, mehreren Seniorenwohnungen und sonstigen Wohnungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben auf den Weg gebracht.

 

Ausschussmitglied Eilers weist darauf hin, wie wichtig es sei, bei der späteren Entwicklung des Bebauungsplanes die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ökologischer Baubelange und Naturschutzfragen zu nutzen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0