Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2021 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.

  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2021 in Höhe von 4.271.183,27 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

  3. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2021 in Höhe von 110.837,41 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

 

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.

 

Im Zusammenhang mit den Darstellungen im Rechenschaftsbericht geht er auf das in der Dezembersitzung des Ausschusses vorgestellte Thema der Weiterentwicklung der kommunalen Doppik ein. Dazu sollten in einem ersten Schritt zwischen Politik und Verwaltung sog. „wesentliche Produkte“ benannt werden, die in der Folge im Haushaltsplan wie auch in der Jahresrechnung ausführlicher dargestellt würden. Dazu habe der Ausschuss vereinbart, einen Arbeitskreis aus interessierten Ratsmitgliedern zu bilden, der dieses Thema vorbereitend beraten solle. Im Vorfeld der heutigen Sitzung seien die Ratsgruppen gebeten worden, entsprechende Teilnehmer für diese Arbeitsgruppe zu benennen. Ratsfrau Matthey teilt dazu mit, dass sich ihre Gruppe dafür ausgesprochen habe, das Thema im Rahmen des Ausschusses und nicht in einem gesonderten Arbeitskreis zu beraten. Ratsherr Strebe teilt mit, dass sich seine Gruppe bereits auf zwei Teilnehmer für den Arbeitskreis verständigt habe. Letztlich könne das Thema aus seiner Sicht aber auch in großer Runde beraten werden. Herr Lüke schlägt vor, für die Beratung eine gesonderte, nicht-öffentliche Sitzung des Fachausschusses einzuberufen

Der Ausschuss nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0