Sitzung: 23.03.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/456
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 21.1
„Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, wie folgt zu behandeln:
1.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom
17.01.2023
2.
Landkreis Osnabrück vom 20.01.2023
3.
LGLN, RD Osnabrück-Meppen vom 02.01.2023
4.
NLWKN Cloppenburg vom 21.12.2022
5.
Stadt- und Kreisarchäologie Osnabrück vom 08.12.2022
6.
Wasserverband Wittlage vom 09.01.2023
7.
Westnetz GmbH, Osnabrück vom 20.12.2022
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 21.1
„Eielstädt-Westfeld“, 5. Änderung, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Ratsherr Lange erläutert den Sachverhalt und hebt hervor, dass das Verfahren in sehr kurzer Zeit abgearbeitet worden sei. Die notwendigen Abwägungen seien sachgerecht erfolgt.
Ratsherr Bühning bedankt sich bei seinem Vorredner für dessen Sachverhaltsdarstellung in Vertretung für den kurzfristig erkrankten Ratsherrn Bornhorst.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |