Sitzung: 23.03.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/461
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
die
Entwicklungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 2 BauGB „Westenseite“ im Ortsteil Rabber
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Satzungsbereiches ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung
zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis
zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Lange erläutert den Sachverhalt. Er verweist auf das Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept, welches für alle 17 Ortschaften der Gemeinde Bad Essen erstellt worden sei. Die vorliegende Entscheidung betreffe eine erste Maßnahme, die sich aus diesem Konzept ergebe. Oberstes Ziel sei dabei, vorhandene Baulücken zu schließen, bevor neue Flächen einer Bebauung zugeführt würden. Das Konzept beginne somit damit, Früchte zu tragen.
Ratsherr Bühning bekräftigt die Einschätzung, dass die vorliegende Planung sinnvoll sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |