Sitzung: 27.04.2023 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/498
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf
der Entwicklungssatzung „Westenseite“, Rabber, mit der genannten Änderung für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Die Aufstellung der
Entwicklungssatzung erfolge nach § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB. Im nächsten Schritt sei die öffentliche Auslegung mit der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
Ausschussmitglied
Lange fragt nach der maximalen Traufenhöhe von 6,70 m. Herr Grunwald berichtet,
dass dieses Maß dem gewünschten Bauvorhaben der Bauherren entspreche.
Ausschussmitglied
Eilers macht auf die fehlenden Vorgaben zur Begrünung und zum Grundwasserschutz
aufmerksam. Herr Grunwald erklärt, dass auf entsprechende Regelungen verzichtet
werden könne, weil es sich nicht um ein Bauleitplanverfahren handele. Der
Satzungsbereich werden zukünftig gemäß den Vorgaben des Innenbereiches
beurteilt. Hier gelte das Einfügungsgebot in Bezug auf die nähere Umgebung.
Gleichwohl seien Festsetzungen aber möglich.
Im Ausschuss wird
die Thematik kontrovers diskutiert. Nachfolgend stellt Ausschussmitglied Eilers
den Antrag, den Einbau von Zisternen mit einer Größe von 4 m³ in die Nutzungs-
und Gestaltungsregeln der Satzung aufzunehmen. Ausschussvorsitzender Bornhorst
stellt den Antrag zur Abstimmung. Im Ergebnis wird er mit 8 Ja-Stimmen und 1
Nein-Stimme angenommen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |