Sitzung: 17.07.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt zur zukünftigen Nutzung
des Grundstücks Lindenstraße 55 als öffentlichen Parkplatz und die
Verpflichtung zur Erhaltung des Sole- und Kurparks in Bad Essen, östlich der
Platanenallee, den Abschluß der im Entwurf vorliegenden „Nachbarschaftsvereinbarung
einschl. Grunddienstbarkeits-Erklärungen, Anlagen 1 und 2“, mit der Ergänzung,
dass das in Anlage 2 genannte Vorkaufsrecht zu löschen und die Dienstbarkeit zu
Gunstend er Gemeinde Bad Essen vor allen anderen Rechten in Abteilung II des
Grundbuches einzutragen ist.
Bürgermeister Harmeyer erläutert den Sachverhalt und
verweist dabei u.a. auf die starke Frquentierung des Parkplatzes an der
Lindenstraße. Die jetzt gefundene Lösung sei aus seiner SIcht sehr sinnvoll und
wichtig für die Entwicklung des Ortszentrums Bad Essens.
Ratsherr Hünefeld weist darauf hin, dass die Anlage 2
zur Nachbarschaftsvereinbarung dahingehend geändert werden müsse, dass das
Vorkaufsrecht für das Parkplatzgrundstück gelöscht werden müsse. Die
Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Bad Essen ist somit an erster Rangstelle
in Abteilung II des Grundbuches einzutragen.
Ratsherr Kleine-Heitmeyer betritt den Sitzungsraum.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig