Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks Lindenstraße 55 als öffentlichen Parkplatz und die Verpflichtung zur Erhaltung des Sole- und Kurparks in Bad Essen, östlich der Platanenallee, den Abschluß der im Entwurf vorliegenden „Nachbarschaftsvereinbarung einschl. Grunddienstbarkeits-Erklärungen, Anlagen 1 und 2“, mit der Ergänzung, dass das in Anlage 2 genannte Vorkaufsrecht zu löschen und die Dienstbarkeit zu Gunstend er Gemeinde Bad Essen vor allen anderen Rechten in Abteilung II des Grundbuches einzutragen ist.

 

 

 


Bürgermeister Harmeyer erläutert den Sachverhalt und verweist dabei u.a. auf die starke Frquentierung des Parkplatzes an der Lindenstraße. Die jetzt gefundene Lösung sei aus seiner SIcht sehr sinnvoll und wichtig für die Entwicklung des Ortszentrums Bad Essens.

Ratsherr Hünefeld weist darauf hin, dass die Anlage 2 zur Nachbarschaftsvereinbarung dahingehend geändert werden müsse, dass das Vorkaufsrecht für das Parkplatzgrundstück gelöscht werden müsse. Die Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Bad Essen ist somit an erster Rangstelle in Abteilung II des Grundbuches einzutragen.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer betritt den Sitzungsraum.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig