Sitzung: 17.07.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stimmt den im Jahr 2013
geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen du Auszahlungen nach
beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 i.V.m. § 89 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz zu. zu
Abstimmungsergebnis:
einstimmig