Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die „Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Verdienstausfall für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr“ mit den beiden Änderungen.

 


In dem Entwurf der Satzung wird in § 4 Abs. 1 auf § 12 NBrandSchG Bezug genommen. Richtig ist § 33 NBrandSchG. Der Text muss entsprechend geändert werden.

 

Auf Anregung des Gemeindebrandmeisters spricht sich der Ausschuss für eine Anhebung der Pauschale des Pressewarts auf 50,00 € aus. Dies sei aufgrund der vielen Einsätze gerechtfertigt.