Sitzung: 08.06.2023 Ausschuss für Feuerwehren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: OV/FD6/2023/034
Zu diesem Tagesordnungsunkt ist Herr Andreas Bressert geladen. Herr
Bressert ist selbst aktives Mitglied in der Ortsfeuerwehr Lintorf und von Beruf
Fahrlehrer. Er berichtet über die aktuellen Anforderungen für die Führerscheine
im Feuerwehreinsatz.
Für Fahrzeuge bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht wird ein Führerschein
der Klasse B benötigt. Für Einsatzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to benötigt
man neben dem Führerschein der Klasse B noch eine Einweisung auf einem
entsprechenden Fahrzeug durch einen erfahrenen Kameraden. Die Einsatzfahrzeuge
werden allgemein immer größer und schwerer womit auch zunehmend Führerscheine
für Fahrzeuge über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht benötigt werden. Der Erwerb
einer Fahrerlaubnis der Klasse C ist mit einigem Aufwand verbunden. So gibt es
Mindeststunden für Fahrunterricht und Technikschulung und Pflichtstunden z. B.
für Überlandfahrten. Außerdem muss eine theoretische und eine praktische
Prüfung abgelegt werden. Der Zeitaufwand beträgt ca. 6 Monate. Die Kosten
belaufen sich auf ca. 2.800,00 bis 3.000,00 € (eine Fahrstunde 97,00 €). Dieser
Führerschein ist dann für Feuerwehrzwecke und auch privat nutzbar. Um ihn
gewerblich nutzen zu können benötigt man Zusatzqualifikationen, die nochmals
ca. 6.000,00 bis 7.000,00 € kosten.
Um Kosten zu verringern könnte man überlegen ein gemeindeeigenes
Fahrzeug als Fahrschulwagen aufzurüsten oder zu beschaffen. Dies ist nach
Aussage von Herrn Bressert für die Gemeinde Bad Essen aber wenig sinnvoll, da
es weder in der Feuerwehr noch auf dem Bauhof ein geeignetes Fahrzeug gibt und
besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss das Fahrzeug
beispielsweise einen Fahrtenschreiber haben. Kosten ließen sich mit einem
eigenen Fahrzeug nicht einsparen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bressert und verabschiedet ihn
aus der Runde.
Herr Kirstein-Bloem erläutert den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD –
Bündnis 90/Die Grünen – Bündnis C. Darin soll die finanzielle Förderung
verbessert, gleichzeitig aber auch die verpflichtenden Gegenleistungen in einem
Rahmenvertrag festgeschrieben werden. Fraglich ist, ob eine Verpflichtung zu
100 Stunden Dienst jährlich (faktisch in manchen kleinen Wehren nicht leistbar)
bei 5 Jahren Dienstzeit rechtlich auch durchsetzbar wäre. Der Vertragsentwurf
sei an die Regelung beim DRK angelehnt.
In der folgenden Aussprache wird anerkannt, dass in Zukunft mehr
Führerscheine der Klasse C in der Feuerwehr benötigt werden. Die Kosten dafür
sind so hoch, dass kaum jemand mehr bereit sein wird, diese aus eigener Tasche
zu zahlen. Um ausreichend Fahrer vorhalten zu können sollten daher die
Führerscheinkosten künftig in voller Höhe übernommen werden. Die
Voraussetzungen dafür prüft weiterhin der Gemeindebrandmeister, so dass nicht
mit Missbrauch gerechnet werden muss. In der Vergangenheit haben alle
Führerscheinerwerber auch ohne schriftliche Vereinbarung zuverlässig ihren
Dienst in der Feuerwehr geleistet.
Aufgrund des Antrags und der darauffolgenden Diskussion wird folgender
Beschlussvorschlag erarbeitet:
Ab dem 01.01.2024 werden die Kosten für Führerscheine der Klasse C für
Feuerwehreinsatzkräfte vollständig von der Gemeinde Bad Essen übernommen. Der
Bedarf ist durch den Gemeindebrandmeister festzustellen. Übernommen werden die
Kosten der Ausbildung incl. einer eventuell notwendigen 2. Prüfung. Weitere
Kosten werden nicht erstattet.