Zu diesem Tagesordnungsunkt ist Herr Andreas Bressert geladen. Herr Bressert ist selbst aktives Mitglied in der Ortsfeuerwehr Lintorf und von Beruf Fahrlehrer. Er berichtet über die aktuellen Anforderungen für die Führerscheine im Feuerwehreinsatz.

 

Für Fahrzeuge bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. Für Einsatzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to benötigt man neben dem Führerschein der Klasse B noch eine Einweisung auf einem entsprechenden Fahrzeug durch einen erfahrenen Kameraden. Die Einsatzfahrzeuge werden allgemein immer größer und schwerer womit auch zunehmend Führerscheine für Fahrzeuge über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht benötigt werden. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C ist mit einigem Aufwand verbunden. So gibt es Mindeststunden für Fahrunterricht und Technikschulung und Pflichtstunden z. B. für Überlandfahrten. Außerdem muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Der Zeitaufwand beträgt ca. 6 Monate. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.800,00 bis 3.000,00 € (eine Fahrstunde 97,00 €). Dieser Führerschein ist dann für Feuerwehrzwecke und auch privat nutzbar. Um ihn gewerblich nutzen zu können benötigt man Zusatzqualifikationen, die nochmals ca. 6.000,00 bis 7.000,00 € kosten.

 

Um Kosten zu verringern könnte man überlegen ein gemeindeeigenes Fahrzeug als Fahrschulwagen aufzurüsten oder zu beschaffen. Dies ist nach Aussage von Herrn Bressert für die Gemeinde Bad Essen aber wenig sinnvoll, da es weder in der Feuerwehr noch auf dem Bauhof ein geeignetes Fahrzeug gibt und besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss das Fahrzeug beispielsweise einen Fahrtenschreiber haben. Kosten ließen sich mit einem eigenen Fahrzeug nicht einsparen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bressert und verabschiedet ihn aus der Runde.

 

 

Herr Kirstein-Bloem erläutert den vorliegenden Antrag der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen – Bündnis C. Darin soll die finanzielle Förderung verbessert, gleichzeitig aber auch die verpflichtenden Gegenleistungen in einem Rahmenvertrag festgeschrieben werden. Fraglich ist, ob eine Verpflichtung zu 100 Stunden Dienst jährlich (faktisch in manchen kleinen Wehren nicht leistbar) bei 5 Jahren Dienstzeit rechtlich auch durchsetzbar wäre. Der Vertragsentwurf sei an die Regelung beim DRK angelehnt.

In der folgenden Aussprache wird anerkannt, dass in Zukunft mehr Führerscheine der Klasse C in der Feuerwehr benötigt werden. Die Kosten dafür sind so hoch, dass kaum jemand mehr bereit sein wird, diese aus eigener Tasche zu zahlen. Um ausreichend Fahrer vorhalten zu können sollten daher die Führerscheinkosten künftig in voller Höhe übernommen werden. Die Voraussetzungen dafür prüft weiterhin der Gemeindebrandmeister, so dass nicht mit Missbrauch gerechnet werden muss. In der Vergangenheit haben alle Führerscheinerwerber auch ohne schriftliche Vereinbarung zuverlässig ihren Dienst in der Feuerwehr geleistet.

Aufgrund des Antrags und der darauffolgenden Diskussion wird folgender Beschlussvorschlag erarbeitet:

 

Ab dem 01.01.2024 werden die Kosten für Führerscheine der Klasse C für Feuerwehreinsatzkräfte vollständig von der Gemeinde Bad Essen übernommen. Der Bedarf ist durch den Gemeindebrandmeister festzustellen. Übernommen werden die Kosten der Ausbildung incl. einer eventuell notwendigen 2. Prüfung. Weitere Kosten werden nicht erstattet.