Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2013 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss von 422.867,34 € wird zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

     

 


Ratsfrau Mattheyer erläutert den Sachverhalt und berichtet von den Beratungen im zuständigen Wirtschaftsausschuss. Da der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer noch nicht in der Endfassung vorliege und auch das Rechnugnsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück den jahresabschluss noch prüfen müsse, erfolge die jetzige Beschlussfassung unter dem Vorbehalt, dass die ausstehenden Prüfungen keine größeren Beanstandungen  mit sich bringen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig