Sitzung: 17.07.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2013 wird
festgestellt. Der Jahresüberschuss von 422.867,34 € wird zur Deckung der
Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
2. Der
Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs.
1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu
beschließen.
Ratsfrau Mattheyer erläutert den Sachverhalt und
berichtet von den Beratungen im zuständigen Wirtschaftsausschuss. Da der
Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer noch nicht in der Endfassung vorliege und
auch das Rechnugnsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück den jahresabschluss
noch prüfen müsse, erfolge die jetzige Beschlussfassung unter dem Vorbehalt,
dass die ausstehenden Prüfungen keine größeren Beanstandungen mit sich bringen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig