Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur

Einbeziehungssatzung „In den Kämpen“, Hördinghausen, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des

Planbearbeiters;

 

2. die Einbeziehungssatzung „In den Kämpen, Hördinghausen, bestehend aus Planteilen mit

textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend

beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Im Westen der Ortschaft Hördinghausen, an der Straße „In den Kämpen“ soll ein Wohnhaus errichtet werden. Da im geplanten Grundstücksbereich kein Baurecht besteht, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung geschaffen. Hierdurch wird der Grundstücksbereich als bislang einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die Gemeinde Bad Essen ist bestrebt, an den Innenbereich angrenzende Flächenpotentiale für bauliche Zwecke zu mobilisieren und damit gleichzeitig den Ausweisungsbedarf neuer Baugebiete in der „offenen Landschaft“ zu reduzieren.

 

Herr Grunwald berichtet, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung im öffentlichen Interesse liegt und eine Vergleichbarkeit zu anderen Bauleitplanverfahren vorliegt. Die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand zwischen dem 24.04. bis 25.05.2023 statt. Sämtliche eingegangenen Bedenken und Anregungen sind vom planbearbeitendem Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Da grundsätzlich keine Bedenken bestehen, berichtet Herr Grunwald, dass einem Feststellungs-und Satzungsbeschluss nichts im Wege steht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0