Sitzung: 15.06.2023 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/506
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur
Einbeziehungssatzung „In den Kämpen“, Hördinghausen, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des
Planbearbeiters;
2. die Einbeziehungssatzung „In den Kämpen, Hördinghausen, bestehend aus Planteilen mit
textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend
beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Im Westen der
Ortschaft Hördinghausen, an der Straße „In den Kämpen“ soll ein Wohnhaus
errichtet werden. Da im geplanten Grundstücksbereich kein Baurecht besteht,
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung
geschaffen. Hierdurch wird der Grundstücksbereich als bislang einzelne
Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Die
Gemeinde Bad Essen ist bestrebt, an den Innenbereich angrenzende
Flächenpotentiale für bauliche Zwecke zu mobilisieren und damit gleichzeitig
den Ausweisungsbedarf neuer Baugebiete in der „offenen Landschaft“ zu
reduzieren.
Herr Grunwald berichtet, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung im öffentlichen Interesse liegt und eine Vergleichbarkeit zu anderen Bauleitplanverfahren vorliegt. Die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand zwischen dem 24.04. bis 25.05.2023 statt. Sämtliche eingegangenen Bedenken und Anregungen sind vom planbearbeitendem Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Da grundsätzlich keine Bedenken bestehen, berichtet Herr Grunwald, dass einem Feststellungs-und Satzungsbeschluss nichts im Wege steht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |