Sitzung: 17.07.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 in der vorliegenden, geprüften Fassung
und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
2. Der
Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von
1.865,93 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten
Rücklage zugeführt.
3. Der
Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von
-109.730,51 € wird durch eine Entnahme
der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage
gedeckt.
Bürgermeister Harmeyer verlässt den Sitzungsraum.
Ratsherr verweist darauf, dass die Jahresabschlüsse
2012 und 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft
wurden. Größere Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Er bittet deshalb
darum, die Jahresabschlüsse in der vorgelegten Form festzustellen und dem
Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig