Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2012 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG

2.   Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von 1.865,93 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

3.   Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von

-109.730,51 € wird durch eine Entnahme der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

   

 


Bürgermeister Harmeyer verlässt den Sitzungsraum.

Ratsherr verweist darauf, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft wurden. Größere Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Er bittet deshalb darum, die Jahresabschlüsse in der vorgelegten Form festzustellen und dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Entlastung zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig