Sitzung: 22.06.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD1/2023/508
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen fasst folgende Beschlüsse:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2022 wird
aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt fest,
dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2022 Vorschüsse auf die zu
erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.533.000 € gezahlt hat.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt,
den Jahresüberschuss in Höhe von 186,99 € auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Der Geschäftsführung der Kinderland Bad
Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
5. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.
Ratsherr Zimmeck weist darauf hin, dass die Kinderland Bad Essen gGmbH für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen verantwortlich sei. Der weitere Wachstumskurs der Gesellschaft sei daher wichtig und richtig. Das Jahresergebnis 2022 sei zwar leicht positiv, beinhalte aber einen beträchtlichen Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt. Sein Dank gelte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und der Verwaltung für ihre gute und engagierte Arbeit.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |