Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der im Jahr 2022 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beigefügtem Nachweis gem. § 117 NKomVG fest. Soweit die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in die Entscheidungshoheit des Rates fällt, stimmt er diesen zu. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung nimmt der Rat zu Kenntnis.

 

 


Ratsvorsitzende Gottlieb erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0