Beschluss:

 

1.  Die Gemeinde Bad Essen überträgt komplett die Aufgabe des flä­chendeckenden Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

 

3.  Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbau­phase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsan­teils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

 

4.  Der Ausbau in der Gemeinde Bad Essen erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.

 

 


Bürgermeister Natemeyer erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsfrau Depker führt aus, dass der Breitbandzugang ein wichtiger Faktor für die Entwicklung im ländlichen Raum sei. Die jetzt gefundene Lösung sei gut und sinnvoll.

 

Ratsherr Strebe hält die Bündelung der Aufgaben des Breitbandausbaus beim Landkreis für eine sinnvolle Lösung und bekräftigt ebenfalls, dass der Breitbandausbau für die Menschen und das Leben im ländlichen Raum von großer Bedeutung sei.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0