Sitzung: 22.06.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD1/2023/521
Beschluss:
1.
Die Gemeinde Bad Essen
überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen
Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis
Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird
dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
2.
Der Bürgermeister wird
ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung
(Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu
unterzeichnen (Anlage 1).
3.
Für die abschließende
Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die
vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den
Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der
Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.
4.
Der Ausbau in der Gemeinde
Bad Essen erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung
zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon
auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund
der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf
Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.
Bürgermeister Natemeyer erläutert den Sachverhalt.
Ratsfrau Depker führt aus, dass der Breitbandzugang ein wichtiger Faktor für die Entwicklung im ländlichen Raum sei. Die jetzt gefundene Lösung sei gut und sinnvoll.
Ratsherr Strebe hält die Bündelung der Aufgaben des Breitbandausbaus beim Landkreis für eine sinnvolle Lösung und bekräftigt ebenfalls, dass der Breitbandausbau für die Menschen und das Leben im ländlichen Raum von großer Bedeutung sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |