Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ostfeld“ (Neuaufstellung), 1. Änderung, Bad Essen, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Der Vorhabenträger plane auf dem Grundstück nördlich der katholischen Kirche St. Marien sowie westlich der „Lerchenstraße“ und südlich des „Drosselweg“ die Errichtung eines Gebäudes mit Arztpraxen und Wohnungen. Es handele sich um ein Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Ausgewiesen werde ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit zweigeschossiger Bauweise, wobei das Maß der baulichen Nutzung dem Ursprungsplan, der bisherigen Gemeinbedarfsfläche, entspreche. Herr Grunwald ergänzt, dass im Planentwurf eindeutig festgelegt werde, dass die Linden entlang der Lerchenstraße erhalten bleiben. Der im Verfahren noch fehlende umweltplanerische Fachbeitrag werde zurzeit erstellt.

 

Ausschussmitglied Lange erkundigt sich nach dem Grenzabstand des geplanten Gebäudes zur westlichen Bestandsbebauung. Herr Pante erklärt, dass der überbaubare Bereich im Planentwurf bis an die Grundstücksgrenze heranreiche. Der einzuhaltende Grenzabstand sei gesetzlich geregelt und betrage gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) 0,5 H, mindestens jedoch 3 m.

 

Nach allgemeiner Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0