10.1:      Anlegung von öffentlichen Stellplätzen an der Straße „Am Schimbach“

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.03.2023 wurde neben dem Haushalt auch die Maßnahme zur Anlegung von öffentlichen Stellplätzen zur Verbesserung und Regelung der Parksituation an der Straße „Am Schimbach“ im Abschnitt von „Lindenstraße“ bis „Gräfin-Else-Weg“ beschlossen. Nach Beauftragung des Ingenieurbüros Ingenieurgruppe Tiefbauwesen aus Osnabrück wurden verschiedene Varianten zur Anlegung von Parkflächen erarbeitet und dem Ortsrat der Ortschaft Eielstädt vorgelegt. Der nun abgestimmte Ausbauvorschlag sieht die Anlegung von insgesamt acht Parkflächen westlich der Straße „Am Schimbach“ vor. Die Anlegung der neuen Parkstände wurde im Gesamtzusammenhang mit einem möglichen Ausbau der Straße in diesem Bereich geplant. Dieser Ausbau steht allerdings aktuell nicht an, sondern wurde nur durchgeführt, um zukünftig weitere Angleichungsarbeiten beim möglichen Ausbau der Straße zu vermeiden. Mit der Anlegung der Parkflächen soll das aktuelle wilde Parken auf der gegenüberliegenden Seite zukünftig unterbunden werden. Zudem soll die Parkzeit begrenzt werden, um ein Dauerparken zu vermeiden. Insgesamt dient die Anlegung der öffentlichen Stellplätze der Verbesserung der Gesamtparksituation in diesem Bereich.

 

10.2:      Lärmaktionsplan für die Gemeinde Bad Essen

Nach rd. fünf Jahren steht die Überarbeitung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Bad Essen zum vierten Mal an. Durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wurden strategische Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Dazu wurden die Basisdaten, wie Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen und Ampeln für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und daraus ein Berechnungsmodell generiert. Aufgrund veränderter Berechnungsmethoden sind die hierdurch generierten Lärmwerte leider nicht mit den bisherigen Plänen vergleichbar. Die Gemeinde Bad Essen ist aufgefordert, bis zum 18.07.2024 den Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Hierfür hat die Gemeinde ein Fachbüro beauftragt. Um bereits vorab betroffenen Bürgern eine Information, aber auch die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, wird in den kommenden Tagen über die Homepage der Gemeinde eine entsprechende Information und Beteiligungsmöglichkeit veröffentlicht. Hier besteht auch die Möglichkeit, die vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zur Verfügung gestellten Pläne und Daten einzusehen.

 

Wie bereits in den vergangenen Überarbeitungen ist die Gemeinde Bad Essen, insbesondere durch die Bundesstraße 65, mit entsprechenden Lärmwerten betroffen. Allerdings ist auch hier der Hinweis zu machen, dass es eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen, die im Lärmaktionsplan festgelegt werden, vom zuständigen Straßenbaulastträger nicht gibt.

 

10.3:      B 65 Neu

Ausschussmitglied Lippert erkundigt sich danach, ob die im Bundesverkehrswegplan 2030 enthaltene Trassenverlegung der B 65 im Gemeindegebiet Bad Essens im neuen Bundesverkehrswegeplan weiterhin enthalten sei. Herr Pante erläutert, dass es bisher keine neue Planunterlage gebe.

 

10.4:      Baugebiet „Südlich Friedrichstraße“, Lockhausen

Ausschussmitglied Lippert fragt nach der Verkehrsführung der Schwerlastverkehre im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Baugebiet. Besprochen sei, dass Lastkraftwagen über die Straße „Falkenburg“ geleitet werden. Da diese Vorgabe jedoch nicht immer beachtet werde, bittet er darum, auch die Zufahrtstraßen durch die Ortschaft nach bereits entstandenen Schäden zu überprüfen und eine Bestandsaufnahme zur besseren Feststellung zukünftiger Beschädigungen vorzunehmen, sodass die Verursacher gegebenenfalls zur Reparatur herangezogen werden können. Herr Pante sagt dies zu.

 

10.5:      Invasive Pflanzenarten

Ausschussmitglied Höckmann fragt nach dem Umgang der Gemeinde mit invasiven Pflanzen, speziell gehe es um den Knöterich im Bereich der Straße „Am Mahnmal“. Herr Pante erläutert, dass betroffene Bereiche zunächst geschlegelt und anschließend chemisch behandelt werden.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt die Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr. Sie verabschiedet die Zuhörer/innen sowie den Pressevertreter und eröffnet nach kurzer Pause die nicht öffentliche Sitzung.