Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), berichtet über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023. Darin heißt es, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigen Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Damit sei § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) rechtswidrig.

 

Dieses Planverfahren liege mehren Bebauungsplänen der Gemeinde zugrunde. Die Rechtswidrigkeit führe laut Herrn Grunwald dazu, dass § 13 b BauGB nicht mehr angewandt werden dürfe. Laufende Verfahren müssen auf das sogenannte Vollverfahren umgestellt werden. Für Bebauungspläne, die seit mehr als einem Jahr rechtskräftig seien, spiele das Urteil keine Rolle mehr.

 

Über die weiteren Rechtsfolgen des Urteils herrsche noch viel Unklarheit. Hier seien ergänzende Handlungsvorgaben abzuwarten.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.